Betreiberhaftung bei WLAN soll beschränkt werden

Internet, IT und Telekommunikation
08.09.2012318 Mal gelesen
Diese Woche beschloss der Berliner Senat eine zukünftige Haftungsbeschränkung für Betreiber von WLAN Netzwerken etwa bei Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverletzungen in Angriff zu nehmen.

Gaststätten, Hotels und Cafés fühlen sich momentan jedoch nicht rechtssicher. Es ist unklar, was genau bei einem Missbrauch geschieht. Gewerbmäßiges Anbieten von einem WLAN-Hotspot ist zwar durch das Telemediengesetz geregelt. Die Sanktionen für Missbrauch und Abmahnkosten gehen jedoch in den existenzgefährdenden Bereich. Es ist unzumutbar für Anbieter von WLAN-Hotspots das komplette Surfverhalten der Kunden zu kontrollieren. Nach der aktuellen Rechtsprechung wird man als Betreiber eines offenen Funknetzes bei Rechtsverstößen - etwa gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht - als Mittäter angesehen.

 

Klaus Wowereit (SPD) zeigt sich als Unterstützer der Berliner Initiative. Er fordert mehr Rechtssicherheit für Betreiber. Er sieht die Haftungsbeschränkung als essentiell für den Ausbau der Infrastruktur Berlins. Deshalb fordert der Berliner Senat eine zumutbare Richtlinien und Gesetze, welche von Betreibern der Netze erfüllt werden können.

 

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