Die Europäische Kommission klagt gegen Deutschland, denn über zwei Jahre nach der Aufhebung des deutschen Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht ist die Richtlinie noch immer nicht umgesetzt.
Darauf hat die Kommissionheute Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben, wie aus der Pressemitteilung der Europäischen Kommission hervorgeht, und die Verhängung von Geldstrafen gefordert.