Abofallen im Internet, Landgericht Hamburg, Geld- und Haftstrafen gegen Abofallenbetreiber, 65.000 Internetnutzer geschädigt (4,5 Millionen Euro!)

Internet, IT und Telekommunikation
22.03.2012479 Mal gelesen
Das Landgericht Hamburg hat in einem Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Kostenfallen im Internet Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 3 ¾ Jahren sowie Geldstrafen verhängt.

Das geht aus der Pressemitteilung vom 21.03.2012 der Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts hervor. Das Urteil mit dem gerichtlichen Aktenzeichen 608 KLs 8/11 ist gestern ergangen, es ist noch nicht rechtskräftig: Binnen einer Woche kann gegen die Entscheidung Revision eingelegt werden,  worüber dann der Bundesgerichtshof entscheiden würde.

Die Beweisaufnahme ergab, dass die Angeklagten zum Teil als Täter, zum Teil als Gehilfen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren im Internet "Abofallen" betrieben hatten und damit bei ca. 65.000 Internetnutzern einen Schaden von insgesamt mindestens 4,5 Millionen Euro verursacht haben.

Die Angeklagten hatten im Internet mit unterschiedlichen Unternehmen im Internet "Sinnlosangebote" dadurch unterbreitet, dass sie Leistungen kostenpflichtig anboten, die andernorts kostenfrei zu erhalten waren (zum Beispiel Freeware) und den Hinweis auf die Kostenpflicht absichtlich so positionierten, dass er bei flüchtiger Betrachtung der Websites leicht übersehen werden konnte. Nach Anmeldung auf den Internetseiten erhielt man eine E-Mail, in der ein Vertragsabschluss bestätigt und eine Zahlung von 60,-- bzw. 84,-- Euro angefordert wurde.

Das Gerichts sah den Tatbestand des Betruges als erfüllt.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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