Bundestag beschließt Gesetz gegen Internetfallen

Internet, IT und Telekommunikation
02.03.20121209 Mal gelesen
Ein falscher Klick, und schon ist der Verbraucher in die Internetfalle gestolpert - davor sollen Verbraucher künftig besser geschützt sein. Der Bundestag hat dazu jetzt ein Gesetz gegen Internetfallen beschlossen. Der Bundesrat muss nun noch zustimmen.

Ziel des neuen Gesetzes ist der bessere Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch das neue Gesetz klar und verständlich und unmittelbar vor dem Abschluss eines Onlinevertrages über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung informiert werden.

Insbendere kommt ein Vertrag kommt dem neuen Gesetz nach nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass diese Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst.

Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, dann liegt eine wirksame Bestätigung nur vor, wenn die Schaltfläche mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden
eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Die Regelung ist auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern anwendbar, bei denen der Unternehmer Anbieter einer entgeltlichen Leistung ist. Allerdings werden Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, die ausschließlich durch individuelle Kommunikation - in erster Linie E-Mail - geschlossen werden, nicht davon erfasst.

Kommentar

Das neue Gesetz ist anhand der zahlreichen "Abofallen" im Internet zu begrüßen.

Update, 30.03.2012

Der Bundesrat hat das Gesetz nunmehr gebilligt. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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