Gesetzgebung aktuell: Bundestag beschließt Gesetz zum (besseren) Schutz von Verbrauchern gegen Kostenfallen im Internet. Onlinehändler müssen prüfen!

Internet, IT und Telekommunikation
02.03.2012453 Mal gelesen
Heute hat der Bundestag ein Gesetz zum Schutz gegen Kostenfallen im Internet beschlossen. Das Gesetz verpflichtet Onlineanbieter zu einer transparenten Darstellung aller Kosten des Vertrages. Es ist zu erwarten, dass eine Vielzahl von Onlineangeboten überprüft & geändert werden müssen...

Hintergrund der neuen Gesetzgebung waren vor allem sog. "Abofallen" im Internet. Zusammengefasst handelte es sich um Webseiten, die für Besucher auf den ersten und häufig auch zweiten Blick nicht als kostenpflichtige Angebote wahrnehmbar sind; allerdings eine Anmeldung zum Zugang zu den jeweiligen Inhalten erfordert. Durch die Anmeldung wird jedoch ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen, dass i.d.R. einen Betrag von um 100 € für ein Jahr beinhaltete. Die Seiten waren so gestaltet, dass die Preise und die Kostenpflichtigkeit des Angebots zwar angegeben sind, allerdings so gut "versteckt", dass der jeweilige Nutzer diese häufig übersieht.

Die jeweiligen Forderungen werden in der Regel zeitnah nachdrücklich - etwa durch "Drohung" mit Schufaeinträgen oder durch Inkassodienste etc. geltend gemacht. Da das ABOentgelt letztlich doch nicht so hoch ist, sind viele "Opfer" schließlich doch bereit die geltend gemachte Forderung zu bezahlen.

Es muss auch erwähnt werden, dass die Gerichte den Forderungen teilweise stattgegeben haben.

Durch das neue Gesetz soll der Schutz von Verbrauchern nun verbessert werden. Zusammengefasst sind sowohl Anbieter von Waren als auch Dienstleistungen für Verbraucher zukünftig verpflichtet, die Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers deutlich sichtbar vor dem Vertragsschluss mitzuteilen: alle wesentlichen Informationen zum Umfang des Vertragsschlusses müssen zur Verfügung stellen.

"dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge setzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich zur Verfügung stellen"

Weiter wird die sog. "Button-Lösung" eingeführt; d.h. wenn die Bestellung über einen Button bestätigt wird, muss der Button mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einen ähnlichen Formulierung beschriftet sein.

Für Onlineanbieter bedeutet dies, dass die eigene Webseite und der Bestellvorgang dringend auf die Erfüllung der neuen Anforderungen überprüft und ggfls. angepasst werden muss. Das Gesetz selbst tritt ca. in 3 Monaten in Kraft!

Falls nach in Krafttreten der neuen Regelungen die Anforderungen nicht erfüllt sind, drohen neben des automatischen Nichtzustandekommens von Verträgen wohl auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mittbewerber.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrman Sari ist insbesondere auch auf das Internetrecht und die rechtliche Überprüfung von Internetangeboten spezialisiert und berät Anbieter zu allen rechtlichen Fragen!