LG Düsseldorf: Kein vorläufiges Verkaufsverbot für Samsung wegen Galaxy Tab 10.1 N

Internet, IT und Telekommunikation
11.02.2012734 Mal gelesen
Apple konnte sich bezüglich des Nachfolgemodells Galaxy Tab 10.1 N nicht mit seinem Eilantrag beim Landgericht Düsseldorf durchsetzen. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung haben jetzt die Richter zurück gewiesen.

Bei dem Galaxy Tab 10.1 N handelt es sich um eine überarbeitete Version des von  Apple heftig kritisierten Vorgängermodells Galaxy Tab 10.1. Aufgrund der vorgeworfenen Verletzung von europäischem Geschmacksmusterrecht sowie Wettbewerbsrecht hatte Samsung einige Änderungen beim Design vorgenommen. Diese reichten Apple jedoch nicht aus. Das Unternehmen wollte daher auch gegen dieses Modell ein vorläufiges Verkaufsverbot vor dem Landgericht Düsseldorf  erwirken.

Doch diesmal entschieden die Richter beim Landgericht Düsseldorf anders als beim Galaxy Tab 10.1 und wiesen den Antrag von Apple auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Urteil vom 09.02.2012 (Az. 14c O 292/11) zurück. Nach den Feststellungen des Landgerichtes Düsseldorf sind die Änderungen im Design derart augenfällig, dass eine Verletzung von europäischem Geschmacksmusterrecht ausscheidet.  Eine Verletzung von Wettbewerbsrecht wird ebenfalls verneint, weil es sich aufgrund der deutlichen Unterschiede im Design um keine unzulässige Nachahmung des iPad im Sinne von § 4 Nr. 9b UWG handelt. Hierzu reicht nach Ansicht der Richter die bloße Anlehnung an ein Konkurrenzprodukt nicht aus.

Aufgrund dieser Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf kann  man noch nicht von einem endgültigen Sieg von Samsung hinsichtlich des Galaxy Tab 10.1 N sprechen.

Zum Einen ist das Urteil des Landgerichtes Düsseldorf noch nicht  rechtskräftig. Nach unserer Einschätzung wird Apple gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Darüber hinaus handelt es sich hier nur um eine Entscheidung, die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen ist. Aufgrund einer von Apple bereits eingelegten Klage beim Landgericht Düsseldorf wird eine Entscheidung in der Hauptsache ergehen. Diesbezüglich  wird voraussichtlich am 25.09.2012 eine mündliche Verhandlung beim Landgericht Düsseldorf stattfinden.

Nach unserer Einschätzung stehen die Chancen für Samsung eher gut, dass es zu keinem Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 N kommt. Bemerkenswert ist, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 31.01.2012 (Az. 20 U 175/11) die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung  beim Vorgängermodells Galaxy Tab 10.1 lediglich mit einer Verletzung von Wettbewerbsrecht begründet hatte.