Wenn eBay die Angebote seiner Kunden selbst unterstützt, indem das Auktionshaus entsprechende Google AdWords schaltet, müssen die Angebote auf eventuelle Rechtsverletzungen überprüft werden. Dies hat das OLG Hamburg entschieden (Urteil vom 08.11.2011, Az. 5 U 45/07).
Das Gericht hat damit einer Klage des norwegischen Möbelherstellers Stokke stattgegeben. In den 70er Jahren hat der Designer Peter Opsvik den berühmten Kinderstuhl "Tripp Trapp" für das Unternehmen entworfen. Das Modell wird zahlreich unter Verletzung des Urheberrechts nachgebaut und unter anderem über eBay vertrieben. Entsprechende Angebote erschienen auch in Google AdWords-Anzeigen, wenn Nutzer den Suchbegriff "Tripp Trapp" in die Suchmaske eingaben.
Zwar ist eBay grundsätzlich nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass Angebote auf Rechtsverletzungen, insbesondere Verstöße gegen das Markenrecht oder das Urheberrecht, zu überprüfen. Beschränkt sich die Plattform allerdings nicht auf die bloße Bereitstellung der technischen Möglichkeiten zum Online-Vertrieb, sondern fördert gezielt die Werbung für bestimmte Produkte, steigen die Prüfungspflichten erheblich. Das Gericht befand, eBay habe im Wege einer visuellen Kontrolle die Angebote auf Plagiate zu untersuchen.
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