Veröffentlichung vonDaten aus Handelsregister in Forum verstößt nicht gegen den Datenschutz

Internet, IT und Telekommunikation
13.09.2011980 Mal gelesen
Soweit persönliche Daten im Handelsregister genannt werden, dürfen sie normalerweise auch in einem Forum im Internet genannt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg.

In einem Forum im Internet wurde ein Beitrag gepostet, in dem sich der Verfasser auf kritische Weise mit dem Vertrieb von Diätmitteln auseinander setzt. Im Rahmen dieses Textes gab er den früheren Namen, die frühere Anschrift und das Geburtsdatums des Forum-Betreibers an. Dies kam dadurch, weil dieser zugleich Geschäftsführer bei mehreren der gerügten Unternehmen war. Die aufgeführten Daten hatte der Verfasser dem irischen Handelsregister entnommen.

Hiergegen ging der Foren-Betreiber vor. Er verlangte vom Verfasser, dass er diese persönlichen Angaben nicht über sein Forum verbreitet. Durch die Preisgabe der Daten würde gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Darüber hinaus werde er dadurch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Das Oberlandesgericht Hamburg stellte sich auf Seiten des Verfassers. Es wies mit Urteil vom 02.08.2011 (Az. 7 U 134/10) die Klage des Foren-Betreibers als unbegründet ab und hob die anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Richter verwiesen darauf, dass die Angabe von Daten aus dem irischen Handelsregister keinen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt. Denn es handelt sich um Informationen, die allgemein öffentlich zugänglich sind. Solche Angaben dürfen normalerweise auch in einem öffentlichen Forum genannt werden. Dies ergibt sich aus der Vorschrift des § 28 Abs.1 Nr. 3 BDSG. In diesem Fall liegt auch kein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, weil die Veröffentlichung gewöhnlich durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gem. Art. 5 GG gedeckt wird.