Aigner fordert Kabinettskollegegen zum Facebook-Verzicht auf: Verbraucherschutzministerin ist gegen Facebook-Präsenz der Bundesregierung

Internet, IT und Telekommunikation
12.09.2011539 Mal gelesen
Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ist gegen eine Facebook-Präsenz der Bundesregierung.

Das hat am 11.09.2011 spiegel.de in dem Beitrag "Aigner gegen Facebook-Präsenz der Bundesregierung" berichtet.

Danach soll sie sich  in einem Ende vergangener Woche an alle Bundesministerien versendeten Brief wie folgt geäußert haben: "Nach eingehender rechtlicher Prüfung halte ich es für unabdingbar sicherzustellen, dass der Facebook-Button auf regierungsamtlichen Internetseiten in unserer jeweiligen Verantwortung nicht verwendet wird". Wegen begründeter rechtlicher Zweifel solle auch auf "Fanpages" für Ministerien verzichtet werden.

Laut spiegel.de soll Aigner in dem Schreiben erklärt haben, dass sie selbst vor einem Jahr bei Facebook ausgetreten sei. Aigner appellierte, dass Regierungsressorts und Parlamentarier mit gutem Beispiel vorangehen sollten - sie sollten dem Schutz persönlicher Daten einen hohen Stellenwert einräumen. Facebook müsse sich an deutsches und europäisches Recht halten.

Wie das Bundesministerium des Innern in der Pressmitteilung vom 08.09.2011 berichtet hatte, hatten sich Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich und Vertreter von Facebook am 08.09.2011 darauf verständigt, "im Wege der Selbstregulierung den Schutz der Nutzer von sozialen Netzwerken zu stärken". Bisher hätte sich Facebook an gemeinsamen Maßnahmen zur Selbstverpflichtung von Anbietern sozialer Netzwerke in Deutschland nicht beteiligt. Zu solchen Selbstverpflichtungen gehören zum Beispiel der Verhaltenskodex zum Jugendschutz, sowie der Verhaltenskodex für Betreiber von Social Communities bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimediaanbieter (FSM). Der Pressemitteilung nach ist Facebook allerdings dazu bereit, sich Selbstverpflichtungen anzuschließen und diese weiter auszubauen. Der Bundesinnenminister strebt einen allgemeinen Kodex für soziale Netzwerke an. Dieser solle Regelungen zur Datensicherheit, zu sicheren Identitäten sowie Aspekte des Daten-, Verbraucher- und Jugendschutzes enthalten.

Kommentar

Wie bereits berichtet wurde, halten Datenschützer Facebook-"Fanpages" und den "Gefällt mir"- Button für rechtlich erheblich bedenklich bzw. bewerten die Verwendung zum Teil als rechtswidrig. 

So hatte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz bereits im August von allen Stellen in Schleswig-Holstein gefordert, dass diese ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den "Gefällt mir"-Button auf ihren Webseiten zu entfernen und mit andernfalls bis 50.000,00 Euro Bußgeld gedroht, wenn solche Dienste nicht bis Ende September 2011 deaktiviert werden würden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Ein anderes Thema von erheblicher Bedeutung ist das Risiko, das mit  leichtfertigen Facebook-Einträgen einhergeht - insbesondere bei einem zu hohen "Mitteilungsbedürfnis". Dazu könnte Sie folgender Beitrag interessieren: Wenn der Facebook-Eintrag den Job kostet...

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medienrecht & Wirtschaft
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