Identitätsdiebstahl über Fake-Profile bei Facebook – und wie man dagegen vorgehen kann

Internet, IT und Telekommunikation
22.08.2011573 Mal gelesen
Unbekannte haben nach einer Pressemeldung der Stadt Rostock unter dem Namen des Roststocker Finanzsenators ein Profil bei Facebook eröffnet. Das Anlegen eines derartigen Fake-Profils kommt in der Praxis gar nicht so selten vor. Doch Betroffene können gegen einen derart dreisten Identitätsdiebstahl etwas unternehmen.

Der Roststocker Finanzsenator  Georg Scholze soll erst nach seinem Urlaub ein Facebook-Profil unter seinem Namen im Internet vorgefunden haben, das vermutlich bereits im Juli 2011 von unbekannten Dritten angelegt worden ist. Darin sollen unter seiner Identität Fotos, Links und Kommentare veröffentlicht worden sein, die teilweise im Zusammenhang mit seiner Arbeit für den Roststocker Oberbürgermeister stünden. Zudem sei er in einem Artikel in einem schlechten Licht dargestellt worden. Schließlich seien auch Daten anderer Nutzer gesammelt worden. Laut Pressemitteilung der Hansestadt Rostock vom 18.08.2011 distanziert sich der betroffene Senator Georg Scholze ausdrücklich von dieser Seite und warnt davor, auf entsprechende Informationen und Anfragen zu reagieren.

 

Dieser Vorfall wirft viele Fragen für die Betroffenen von Identitätsdiebstahl über Fake-Profile im Internet auf, die Rechtsanwalt Christian Solmecke wie Folgt beantwortet:

 

1.) Gibt es einen Straftatbestand Identitätsdiebstahl oder Identitätsmissbrauch im deutschen Recht?

Der Identitätsdiebstahl selbst ist in Deutschland nicht strafbar. Oft folgen daraus aber strafbare Handlungen, wie z.B. ein Betrug. Denkbar sind zum Beispiel Internetbestellungen auf den Namen und die Rechnung eines Dritten. Darüber werden dann in der Regel die Strafverfolgungsbehörden auf solche Fälle aufmerksam und beginnen die Ermittlungen. Denkbar sind auch Urheberrechtsverletzungen, etwa wenn zum Aufbau eines falschen Profils Fotos genutzt werden, die ohne Berechtigung im Internet weiter verbreitet werden. Ggfs. könnte ein negativ geführtes Fake-Profil ach eine Beleidigung darstellen, die dann strafbar wäre. Schließlich kommt  im geschilderten Fall das Vorliegen einer Amtsanmaßung in Betracht.

 

2.) Wie wird Identitätsmissbrauch in Deutschland geahndet?

Sofern keine strafrechtlich relevante Handlung, wie z.B. ein Betrug begangen worden ist, können die Betroffenen selbst gegen den Identitätsdiebstahl vorgehen. Zivilrechtlich stellt der Identitätsdiebstahl, der oft auch mit der Verbreitung unwahrer Tatsachen verbunden ist, einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Wir vertreten in der Kanzlei zahlreiche Prominente, auf deren Namen so genannte Fake-Profile bei Facebook angelegt worden sind. Teilweise haben die Fake-Profile mehr Fans als die echten Prominenten. Dahinter stecken oft Fans, die meist aus Spaß ein solches Profil angelegt haben. Der Ehrgeiz ein solches Profil voran zu treiben, wächst dann, wenn die ersten Follower dem Fake-Twitter Account folgen.

 

3.) Wer ist für die Ermittlungen im Fall von Identitätsmissbrauch beispielsweise in Facebook zuständig? Die örtliche Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei oder sind es spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder das LKA? Spielt der Wohnsitz des Geschädigten dabei auch eine Rolle?

Zuständig ist normalerweise die Staatsanwaltschaft an dem Ort, an dem die Straftat begangen worden ist. Lässt sich ein solcher Ort nicht ermitteln, kann auch die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Betroffenen zuständig sein.

 

4.) Können Täter, die ein gefälschtes Facebook-Profil hauptsächlich mit einem Handy gepflegt haben, zurückverfolgt werden?

Die Rückverfolgung der eigentlichen Täter ist oft sehr schwierig. Facebook und auch Google geben die Daten der Nutzer nur sehr widerwillig heraus und berufen sich auf das Recht der USA. Ein Vorgehen gegen Facebook ist jedenfalls insofern meist erfolgreich, als dass Facebook als so genannter Störer zur Löschung der Profile verpflichtet werden kann. In der Regel nutzen dann allerdings Mails an allgemeine Infoadressen wie info@facebook.com nicht viel und gehen unter. Spezialisierte Anwälte haben oft aber einen direkten Draht zur Facebook Rechtsabteilung in den USA und kommen so schnell weiter.

 

Quellen: