FAREDS mahnt "Nosedive - Die Ghetto Gang" ab

Internet, IT und Telekommunikation
18.08.2011589 Mal gelesen
Rechtsanwalt Metzler, spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing, berät und vertritt Anschlussinhaber, die eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing - Tauschbörsen erhalten haben.

Die Firma MIG Film GmbH lässt, vertreten durch die Kanzlei FAREDS, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Nosedive - Die Ghetto Gang" verfolgen.

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerk. Der Film "Nosedive - Die Ghetto Gang" wird über sog. Internet-Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule, Limewire u.a. im Internet zum Download angeboten.

Die Teilnehmer dieser Tauschbörsen, die den Film auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten ihn zeitgleich auch einer unbestimmten Vielzahl anderer Tauschpartner zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 980,00 EUR auf.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Universal Music GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem bindet beigefügte die Unterlassungserklärung den Unterzeichner für 30 Jahre und birgt durch die unbestimmte Formulierung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Wir raten davon ab, ohne eine anwaltliche Prüfung eine Unterlassungserklärung abzugeben und die geforderte Summe zu zahlen. In vielen Fällen können die Forderung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen. Nehmen Sie kostenlos Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.