Verstößt die Gesichtserkennungsfunktion von Facebook gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht?

Internet, IT und Telekommunikation
02.08.2011628 Mal gelesen
"Gesichtserkennungsfunktion von Facebook verstößt gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht", lautet die Überschrift der heutigen Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

In der Pressemitteilung vom heutigen 2. August 2011  erläutert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar , dass er Facebook dazu aufgefordert habe, "die über die Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Nutzer zu löschen."

In der Tat ist die Gesichtserkennungsfunktion datenschutzrechtlich höchst bedenklich.

Laden Facebook-Nutzer Bilder hoch, werden schon getaggte Personen automatisch erkannt - und es wird ihr Name vorgeschlagen. Es soll damit noch einfacher werden, Bekannte in Bildern zu finden. Für die Funktion des Foto-Taggings baut Facebook laut der Pressemitteilung eine Datenbank zur Gesichtserkennung mit Millionen Usern auf, bei insgesamt 75 Millionen hochgeladener Fotos sollen nach Angaben, die Facebook gemacht hat, über 450 Millionen Personen getaggt worden sein. Es sollen Schätzungen zu Folge pro Sekunde über 1000 Namens-Tags eingetragen werden.

Die Deaktivierung dieser automatischen Gesichtserkennung ist in den Datenschutzeinstellungen möglich. Das ist die sogenannte Opt-Out-Möglichkeit. Caspar erklärt dazu: "Eine Opt-Out-Möglichkeit ist damit zwar vorhanden, für den normalen Nutzer aber kaum zu finden. Angesichts dessen scheint besonders bedenklich, dass sogar für minderjährige Nutzer die Gesichtserkennung voreingestellt ist.

Aber selbst wenn Facebook ein nutzerfreundliches Verfahren zum Opt-Out anböte, würde es weder nationalen noch europäischen Datenschutzanforderungen genügen. Für eine Speicherung von biometrischen Daten ist eine vorab erteilte, unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich."

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Wienen erklärte dazu bereits im Juni 2011: "Laut der im Februar 2011 veröffentlichten KIM-Studie 2010 nutzen schon Kinder verstärkt soziale Netzwerke und stellen persönliche Daten ins Internet. Vermutlich fehlt vielen Heranwachsenden die Aufklärung über die Gefahren der Preisgabe persönlicher Daten im Netz. Privatsphäre mutiert offenbar zu einem Luxusgut, das sich nicht jeder leisten kann."

Es bleibt die Frage, wie sich das Bewusstsein der Allgemeinheit hinsichtlich der dahingenden Risiken der Nutzung sozialer Netzwerke weiter entwickelt.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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