Aktuell: Vertragsstrafenforderung der Rapid Maler GmbH in Höhe von 3.750,00 EUR durch Rechtsanwalt Sandhage

Aktuell: Vertragsstrafenforderung der Rapid Maler GmbH in Höhe von 3.750,00 EUR durch Rechtsanwalt Sandhage
23.07.2011821 Mal gelesen
Uns liegt aktuell eine Vertragsstrafenforderung der Rapid Maler GmbH in Höhe von 3.750,00 EUR wegen eines angeblichen Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vor. Die Rapid Maler GmbH wird dabei von Rechtsanwalt Sandhage, Berlin, anwaltlich vertreten.

Bereits in der Vergangenheit hatten wir hier  über wettbewerbsrechtliche Abmahnungne der Rapid Maler GmbH, welche durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, ausgesprochen worden waren, berichtet.

In dem uns nun vorliegenden Fall war Gegenstand der Abmahnung u.a. eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung wg. fehlender doppelter 40,00 EUR Klausel.

Der Abgemahnte, welcher im Rahmen der Abmahnung nicht von unserem Büro anwaltlich beraten worden war, gab ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in Form des vorbereiteten Tenors ab und sieht sich nun Vertragsstrafenforderungen der Rapid Maler GmbH ausgesetzt.

Die Rapid Maler GmbH fordert insoweit die Zahlung eines Betrages in Höhe von 3.750,00 EUR.

Diese Angelegenheit verdeutlicht einmal mehr:

Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens derVertragsstrafezu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet 30 Jahre !

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein -  anwaltlich überprüfen, in welcher Form diese abgegeben werden sollte und ob ggfls. noch rechtliche Veränderungen an künftigen Angeboten vorzunehmen sind.

Sind auch Sie in der Vergangenheit von der Rapid Maler GmbH abgemahnt worden und haben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und/oder werden Sie nun gar zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert ?

Betroffene sollten mit Blick auf möglicherweise drohende Vertragsstrafenforderungen dringend ihre Angebote überprüfen.

Gerne beraten wir Sie. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

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