Vorratsdatenspeicherung & Quick Freeze, welche Daten werden gespeichert? Ein Überblick anlässlich aktueller Entwicklungen

Internet, IT und Telekommunikation
21.06.2011655 Mal gelesen
Der folgende Beitrag bietet einen Überblick zur Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie ist jetzt von dem Centrum für Europäische Politik (CEP) analysiert und kritisch bewertet worden. Welche Daten werden denn nun derzeit und künftig gespeichert?

Deutschland wurde im April  von der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie angemahnt. Wie kritisch die Öffentlichkeit der Vorratsdatenspeicherung gegenübersteht, zeigte sich auch am vergangenen Donnerstag:  Der AK Vorrat und das Kampagnennetzwerk Campact übergaben Innenminister Friedrich am Rande der Eröffnung des Cyber-Abwehrzentrums eine Liste mit über 57.000 Unterschriften von Bürgern gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Vorratsdatenspeicherung

Als Reaktion auf die Vorfälle vom 11. September 2011 und die Terroranschläge von Madrid und London am 15. März 2006 hat die Europäische Union eine Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie erlassen. Nach der Richtlinie müssen TK-Unternehmen TK-Verkehrsdaten für den Zeitraum zwischen 6 Monaten und 2 Jahren speichern und diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen.

Verfassungswidriges Gesetz

In Deutschland wurde die Richtlinie durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen umgesetzt. Dabei war "nur" eine 6-monatige Speicherfrist der Daten vorgesehen, was also am unteren Rand der oben genannten EU-Richtlinie lag.

Doch am 2. März 2010 urteilte dazu das Bundesverfassungsgericht: Das Gesetz ist verfassungswidrig.

Analyse der EU-Richtlinie

Vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission Deutschland im April zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie gemahnt hat, ist der nun veröffentlichte Bericht des Centrums für Europäische Politik lesenswert. Darin wird kritisiert, dass die Umsetzung einer Richtlinie angemahnt wird, obwohl die EU-Kommission selbst Unzulänglichkeiten daran erkannt hat.

Pressemitteilung des BMI

In der Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 10.06.2011 heißt es, dass auch auf europäischer Ebene an einer Überarbeitung der Richtlinie gearbeitet werde. Die Bundesjustizmisterin hat nun einen auf dem "Quick-Freeze-Verfahren" basierenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

Quick-Freeze

Dabei sollen Verkehrsdaten anlassbezogen gesichert, d.h. "eingefroren", werden. Dann sollen die "eingefroreren" Daten mit richterlicherer Zustimmung Ermittlern zur Verfügung gestellt werden, d.h. "aufgetaut", werden können. Um Straftaten im Internet zu verfolgen, soll eine kurze Datenspeicherung von sieben Tagen möglich gemacht werden. So sollen bei einem konkreten Verdacht dynamische IP-Adressen Personen zugeordnet werden können.

Aktuelle Informationen über die Mindestspeicherfrist von TK-Daten finden Sie hier.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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