Das Entfernen der Simlock-Sperre beim Handy kann strafbar sein!

Internet, IT und Telekommunikation
05.05.2011706 Mal gelesen
Wer sein Handy unbefugt entsperrt, begeht unter Umständen eine Straftat. Es ist sogar die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe denkbar. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Göttingen. Rechtsanwalt Christian Solmecke zur rechtlichen Situation.

Kunden können häufig ihr günstig erworbenes Handy für einen Zeitraum von zwei Jahren nur mit der SIM-Karte eines bestimmten Providers beziehungsweise in einem bestimmten Handy-Netz benutzen. Doch nicht jeder Kunde hält sich daran und versucht die Sperre widerrechtlich zu entfernen-notfalls mit "professioneller" Hilfe.

So war es auch in einem Fall, der vor dem Amtsgericht Göttingen verhandelt wurde. Dort hatte der Angeklagte mehrere hundert Handys seiner Kunden entsperrt. Dieses anscheinend lukrative Geschäft flog jedoch auf und er wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt.

Das Amtsgericht Göttingen verhängte gegen ihn mit Urteil vom 04.05.2011 eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten und setzte diese zur Bewährung aus (Az. 62 DS 106/11). Nach Ansicht des Richters hat er sich durch die gewerbliche unbefugte Entsperrung der SIM-Karte wegen Fälschung beweiserheblicher Daten nach  §  269 StGB sowie einer strafbaren Datenveränderung nach  §  303a StGB strafbar gemacht. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Voraussichtlich wird gegen sie in Kürze ein Rechtsmittel eingelegt werden.

 

Fazit:

Auch als privater Kunde müssen Sie zumindest derzeit mit einer Strafanzeige und gegebenenfalls mit einer Verurteilung rechnen, wenn Sie unbefugt die Sperre Ihres Handys aushebeln-oder dies durch einen Dritten erledigen lassen. Dies ergibt sich auch daraus, dass das Amtsgericht Nürtingen in einem ähnlichen Fall noch strenger war: Es hat den Angeklagten am 20.09.2010 wegen der gewerblichen unbefugten Entsperrung von über 600 verkauften Mobiltelefonen zu einer Bewährungsstrafe von 11 Monaten verurteilt (Az. 13 Ls 171 Js 13423/08). Diese Entscheidung ist seit dem 28.09.2010 rechtskräftig. Allerdings ist die rechtliche Situation unklar, weil es noch keine Entscheidung einer höheren Instanz gibt.