ebay-Verkäufe unter Wert & Schadensersatz vermeiden: Verkäufer wird zu rund 60000 Euro Schadensersatz verurteilt

Internet, IT und Telekommunikation
11.01.20072116 Mal gelesen

Einen Rübenroder im Wert von rund 60000 Euro ersteigerte ein Käufer bei ebay für 59 Euro: ebay-Verkäufer sollten darauf achten, bei teuren Waren niedrige Startpreise zu vermeiden. Ansonsten kann sie die ebay-Auktion teuer zu stehen kommen. Es droht ein Verkauf "unter Wert". So wurde nun ein Verkäufer zu Schadensersatz in Höhe von 59949 Euro plus Zinsen verurteilt: Er hatte über ebay einen Rübenroder zu Geld machen wollen. Dabei gab er zum einen als Startpreis 1 Euro an, zum anderen bot er eine Sofortkauf-Möglichkeit zu 60000 Euro.

Der Käufer gab als Höchstgebot 59 Euro ab. ebay bestätigte den Vertragsschluss. Der Verkäufer mailte dem Käufer, man habe die Maschine leider bereits verkauft. Leider habe man das Angebot nicht vor Ende der Auktion löschen können. Der Käufer bestand auf Vertragserfüllung. Zu Recht, entschieden die Richter im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 8.12.2006, Az. U 109/06. Der Vertrag sei nicht wegen der Widersprüchlichkeit nichtig, dass zum einen als Startpreis 1 Euro, und zum anderen als Sofortkauf-Option 60000 Euro genannnt worden seien. Bei ebay seien beide Veräußerungsarten nebeneinander möglich. Der Verkäufer habe durch sein Angebot erst die Möglichkeit des Erwerbs der Maschine durch den Käufer für 59 Euro geschaffen. Dies habe der Verkäufer bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt vorher erkennen und ein entsprechendes Angebot vermeiden können.    

Zudem hätten Dritte den Verkäufer auf dessen angeblichen Fehler aufmerksam gemacht. Dass er trotzdem nichts unternommen habe, um die Auktion vorzeitig zu beenden oder das Angebot rückgängig zu machen, könne um so weniger zu Lasten des Käufers gehen.