Lizenzgebühren und illegale Stadtplan-Nutzung auf der Homepage, aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München

Internet, IT und Telekommunikation
29.04.2011676 Mal gelesen
Eine illegale Stadtplan-Nutzung - ohne Lizengebührenzahlung - auf der Homepage kann teuer werden, wie jetzt wieder eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt. Das Gericht hat darüber in seiner Pressemitteilung vom 26. April 2011 informiert.

Das Amtsgericht München hat das in der Pressemitteilung 20/11 veröffentlicht.

Löschen des Links genügt nicht

Wie das Amtsgericht München in seinem Urteil vom  31.3.10, AZ 161 C 15642/09 entschieden hat, reicht es auch nicht, den direkten Link von der Homepage zu löschen, wenn der Stadtplan weiter auf dem Server des illegalen Nutzers hinterlegt ist: Denn wenn ein Dritter, etwa eine Suchmaschine, den Stadtplan finden kann, dann verletzt der Betreiber der Webseite weiter das Urheberrecht des Stadtplan-Urhebers. Er schuldet diesem Schadensersatz.

Der Hintergrund besteht darin, dass der Homepagebetreiber das ausschließliche Nutzungsrecht des Rechteinhabers verletzt hat, indem er den Stadtplanausschnitt auf dem Server hinterlegte: Denn damit hat er die Karte öffentlich zugänglich gemacht. Die Voraussetzung für das Zugänglichmachen sei nur, dass Dritten der Zugriff auf das geschützte Werk eröffnet sei - das war auch nach dem Löschen des Links der Fall. Die geforderten 1470 Euro für Lizenz- und Anwaltsgebühren sah das Gericht als angemessen an.

Fazit

Wer eine Homepage gestaltet, sollte unbedingt auf die Lizenzen genau achten, wenn er Inhalte Dritter übernimmt. Es ist dringend im Einzelfall zu klären, ob nicht Dritte Rechte an solchen Inhalten haben könnten. Eine illegale Nutzung ohne erforderliche Lizenzgebühren-Zahlung kann sonst sehr teuer werden.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de