Kanzlei Schutt, Waetke erhebt Klage im Auftrag der bitComposer Games GmbH

Internet, IT und Telekommunikation
18.03.20111122 Mal gelesen
Uns liegt zur Bearbeitung eine Klage der Kanzlei Schutt, Waetke vor. Diese wurde im Auftrag der bitComposer Games GmbH vor dem Amtsgericht Köln erhoben.

Uns liegt zur Bearbeitung eine Klage der Kanzlei Schutt, Waetke vor. Diese wurde im Auftrag der bitComposer Games GmbH vor dem Amtsgericht Köln erhoben. Gegenstand der Klage ist das angebliche unerlaubte Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet im Rahmen eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes. Der Beklagte wird zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 97 a Abs.1 UrhG und Schadensersatz gemäß § 97 Abs.2 UrhG bzw. § 823 Abs.1 BGBin Anspruch genommen.

In der Klageschrift wird behauptet, dass die Firma Logistep AG aus der Schweiz, "fehlerfrei und eindeutig" feststellen konnte, dass ein Computerspiel eine bestimmte IP-Adresse zum Download angeboten wurde. Interessanterweise wurden die Daten des Anschlussinhabers nicht über ein Auskunftsanspruch, sondern über eine Strafanzeige beschafft.

Wie wir bereits hier berichtet haben, wurden auch einige Mahnbescheide für die bitComposer Games GmbH in den vergangenen Tagen beantragt. Allem Anschein nach wird in diesem Jahr vermehrt zur Durchsetzung der angeblichen Ansprüche gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf der Angelegenheit selbstverständlich informieren.

Ihr

Tobias Arnold