US-Bundesgericht: Twitter muss vertrauliche Daten von Wikileaks-Helfern herausgeben

Internet, IT und Telekommunikation
13.03.2011629 Mal gelesen
Nach einer dpa-Meldung muss Twitter vertrauliche Daten von Wikileaks-Helfern herausgeben, wie ein US-Gericht entschieden hat. Dabei handelt es sich zum Beispiel um E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Kreditkarteninformationen und IP-Adressen der Computer, von denen aus sie sich bei Twitter anmeldeten.

Den unter anderem am 12.03.2011 von heute.de veröffentlichten Informationen aus der dpa-Meldung nach ist Berufung gegen den Gerichtsbeschluss möglich.

Mit Unterstützung durch Bürgerrechtsorganisationen hätten drei Symphatisanten von Wikileaks vor Gericht die angeordnete Preisgabe der Daten durch Twitter verhindern wollen. Die Datenpreisgabe würde ihrer Meinung nach das Recht auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre missachten. In einer 20 Seiten umfassenden Urteilsbegründung hätte Bundesrichterin Theresa Buchanan diese Ansicht  zurückgewiesen.

Die Anwälte der drei Kläger hätten angedeutet, Berufung einzulegen.


Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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