LG Düsseldorf kennt beim illegalen Verbreiten von Musik über Tauschbörse keinen Spaß

Internet, IT und Telekommunikation
07.03.2011776 Mal gelesen
Das Landgericht Düsseldorf hat den Nutzer einer Tauschbörse für das illegale Verbreiten von Musik über eine Tauschbörse zum Schadensersatz in Höhe von 300 € pro Song verurteilt.

Wer beim Filesharing von Musik und Filmen erwischt wird, muss mit einer teuren Abmahnung rechnen. Wenn die Sache vor Gericht kommt, hängt die Höhe des Schadensersatzes von den Umständen des Einzelfalles ab..

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Tauschbörsennutzer 4 aktuelle geschützte Musikstücke anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Nach der Ermittlung der IP-Adresse wurde der Anschlussinhaber über eine Strafanzeige ausfindig gemacht. Die Rechteinhaber verlangten jetzt von diesem Schadensersatz in Höhe von insgesamt 1.200 € und kamen damit durch.

Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 09.02.2011 (Az. 12 O 68/10), dass der Anschlussinhaber neben den Rechtsverfolgungskosten auch Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe leisten muss. Ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 300,- € pro Musikstück ist nach Ansicht der Richter gerechtfertigt. Zu berücksichtigen ist nach ihrer Ansicht für die Höhe der angemessenen Lizenzgebühr, dass aufgrund der vielen zur Verfügung gestellten Dateien auch eine große Menge am  Nutzern im den Genuss von urheberrechtlich geschützter Musik gekommen sind. Darüber hinaus seien über den Anschluss bereits über 200 geschützte Dateien zur Verfügung gestellt worden.

 

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