Am 23.02.2010 ist das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen - auch Zugangserschwerungsgesetz genannt- in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass das BKA eine Liste mit Internet-Anbietern führt, die auf ihren Webseiten kinderpornografische Inhalte anbieten - und bei denen eine Löschung nichts bringt. Wer auf die Liste bekommt, liegt im Ermessen des BKA und wird nicht näher im Gesetz bestimmt. Die Provider wurden nunmehr dazu verpflichtet, dass sie auf diese geheimen Liste genannten Internetadresse sperren. Wer im Internet surft, bekommt dann beim Aufruf einer solchen Seite ein Stoppschild zu sehen.
Der Arbeitskreis Zensur hat jetzt gegen dieses Gesetz Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Begründung klingt überzeugend.
Fraglich ist bereits, ob der Bund für den Erlass dieses Gesetz überhaupt zuständig gewesen ist. Denn die Gefahrenabwehr ist nach dem Grundgesetz den einzelnen Bundesländern vorbehalten.
Vielmehr ins Gewicht fällt jedoch, dass das Zugangserschwernisgesetz gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt. Fragwürdig ist bereits, ob hierdurch wirklich der Zugang zu Kinderpornographie erschwert wird. Fachleute verweisen darauf, dass diese Sperren im Internet von interessierten Surfern leicht umgangen werden können. Das bedeutet im Klartext, dass durch die Sperren nicht die Verbreitung von Kinderpornographie übers Internet verhindert wird. Darüber hinaus ist nicht gewährleistet, dass die Auswahl der Seiten durch das BKA hinreichend genug kontrolliert werden kann. Es besteht die Gefahr, dass auch Webseiten ohne sexuell aufreizende Darstellungen von Kindern darauf geraten und infolge dessen das Opfer einer willkürlich verhängten Netzsperre werden. Eine solch folgenreiche Auswahl darf nur durch den Gesetzgeber selbst erfolgen.
Von daher sollte dieses Gesetz noch einmal dringend überarbeitet werden.
Quellen:
http://www.gulli.com/news/internetsperren-ak-zensur-legt-verfassungsbeschwerde-ein-2011-02-23
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