Widerruf von Darlehen: Mit dem Widerrufsjoker mehrere tausend Euro sparen

Widerruf von Darlehen: Mit dem Widerrufsjoker mehrere tausend Euro sparen
04.11.2016249 Mal gelesen
Der Widerrufsjoker bietet Verbrauchern bei Immobiliendarlehen immer noch ein Sparpotenzial von mehreren tausend Euro. Denn auch nach einer Gesetzesänderung in diesem Jahr ist der Widerrufsjoker immer noch einsetzbar.

Viele Verbraucher zeigen sich verunsichert, weil sie gehört oder gelesen haben, dass der Darlehenswiderruf seit dem 21. Juni 2016 nicht mehr möglich ist. "Das stimmt so nicht. Diese Frist galt nur für Immobiliendarlehen, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Im Umkehrschluss heißt das, dass Darlehen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, immer noch widerrufen werden können. Voraussetzung ist aber, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat", erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Angesichts der Zinsentwicklung in den vergangenen Jahren birgt der Widerrufsjoker auch bei diesen jüngeren Immobiliendarlehen immer noch enormes Sparpotenzial. Rechtsanwalt Kanz: "Je nach Konditionen und Höhe des Darlehens ist durch den Widerruf eine Ersparnis von mehreren tausend Euro drin. Anders als bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredits wird bei einem erfolgreichen Widerruf auch keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig."

Verschiedene Gerichte haben inzwischen festgestellt, dass die Banken und Sparkassen auch bei Darlehen ab Mitte 2010 immer noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Dabei steckt der Teufel für die Banken oft im Detail. Häufig haben sie die in der Musterbelehrung verwendeten Pflichtangaben aufgeführt. Dies sind aber nicht zwingend die bei einem Immobilienkredit notwendigen Pflichtangaben. Für den Verbraucher sei daher kaum zu erkennen, wann die Widerrufsfrist in Gang gesetzt wird und welche Angaben er noch erhalten muss. Die Konsequenz: Die Widerrufsfrist wurde überhaupt nicht in Gang gesetzt und der Widerruf ist auch heute noch möglich.

Für Verbraucher, die ihre älteren Immobiliendarlehen fristgerecht widerrufen haben, der Widerruf von der Bank aber abgelehnt wurde, besteht vielfach immer noch die Möglichkeit, den Widerruf durchzusetzen. "Die Banken bewegen sich bei ihrer Argumentation häufig auf dünnem Eis, das schnell brechen kann. Besonders nach der Rechtsprechung des BGH lassen sich Argumente wie Verwirkung oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts kaum noch halten", sagt Rechtsanwalt Kanz.


Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.


Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/


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