IT-Recht: Eine komplizierte Materie

Opferanwalt Prof. Dr. Julius Reiter - Loveparade Prozess - Schadensersatz für Loveparade-Opfer in Aussicht
09.04.201877 Mal gelesen
Das IT-Recht unterliegt ständigen Veränderungen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Digitalisierung regelmäßig neue Probleme aufwirft. Der technologische Fortschritt ist derart schnell, dass die Entwicklung des Rechts kaum hinterher kommt.

IT-Recht: Schnittstelle vieler Rechtsgebiete

 

Der Informationsaustausch, die Digitalisierung und internationale Kundenwerbung sind fester Bestandteil vieler Großkonzerne. Die Integration von Software in den beruflichen Alltag eröffnet große Möglichkeiten, beinhaltet aber auch Haftungsrisiken. Deshalb ist eine rechtliche Absicherung von hoher Relevanz. 

Das IT-Recht ist eine umfangreiche Materie. Es gibt keine Gesetze, die sich explizit auf das IT-Recht beziehen. Es setzt sich aus den Schnittstellen vieler Rechtsgebiete zusammen, beispielsweise dem Urheber-, Vertrags-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht. Der Einsatz von Informationstechnologie ist praktisch vorteilhaft, führt aber auf rechtlicher Ebene zu zahlreichen Problemen. Die Lösungen erarbeiten zahllose Gerichte unter Anwendung der richterlichen Rechtsfortbildung. Deshalb müssen sich Anwälte im IT-Recht laufend informieren. Das Informationstechnologierecht ist eine derart umfangreiche Materie, dass sie nahezu ausschließlich von spezialisierten Anwälten bearbeitet wird. Mandanten, die besonderen Herausforderungen entgegensehen, sind auf rechtliche Sicherheit angewiesen. Eine solche kann im Rahmen des IT-Rechts nicht immer garantiert werden. Gute Rechtsanwälte können eventuelle Risiken aber so gut wie möglich minimieren. 
 

Typische Anwendungsgebiete des IT-Rechts  

Das IT-Recht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, das die verschiedensten Konstellationen erfasst. Im Internet betrifft das IT-Recht Bereiche wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, E-Commerce, Bestellabwicklungen in Online-Shops und die Datenschutzgrundverordnung. In Bezug auf Abmahnungen sind die entsprechenden Abmahngründe und die Gestaltung des Impressums von übergeordneter Relevanz. Ein wichtiger Teilbereich befasst sich mit dem Datenschutz und der Auftragsdatenverarbeitung in verschiedenen Bereichen wie Verwaltung, Unternehmen, Schule und dem Gesundheitsbereich. Weitere Teilgebiete sind der Jugendschutz im Internet, das IT-Arbeitsrecht, Filesharing und WLAN, das Kartell- und TK-Recht sowie das Marken- und Domainrecht. Werbung im Internet, soziale Netzwerke, Verbraucherschutz, das Urheber- und Vertragsrecht sowie das Äußerungsrecht, d.h. Bewertungen auf Portal, gehören gleichfalls zu den Klassikern. 

 

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