BAG weist Revision zurück

Informationsrecht
24.03.20061839 Mal gelesen

Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichtes hat durch Urteil vom 23.03.2006, 2 AZR 343/05, die Revision des Klägers zurückgewiesen, wonach die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung wegen nicht rechtzeitig erfolgter Massenentlassungsanzeige gemäß der §§ 17,18 KSchG unwirksam sein sollte.

Dieses Urteil bringt nunmehr Klarheit in die Diskussion über den Zeitpunkt der Massenentlassung. Der 2. Senat folgt zwar grundsätzlich der Richtlinie der EuGH vom 27.01.2005 (Verfasser berichtete), gewährt dem Arbeitgeber aber einen Vertrauensschutz für Kündigungen, die vor dem 27.01.2005 ausgesprochen wurden. Damit folgt der Senat den Auffassungen, die auch verschiedene Tatsacheninstanzen bereits vertreten haben und die auch im Hinblick auf europarechtliche Richtlinien keinen Bedenken begegnen dürfte.

Für Massenentlassungen nach dem 27.01.2005 heißt es aber: Rechtzeitige Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit!

 

O. Stemmer