Immobilienrecht

Immobilienrecht Kauskauf

Das Immobilienrecht regelt das Verhältnis eines Grundstücks zu seinem Eigentümer. Seine gesetzliche Regelung findet es im Bürgerlichen Gesetzbuch (Sachenrechtsvorschriften) wieder. Dabei wird sowohl der Erwerb, als auch die Änderung und Belastung mit dinglichen Rechten normiert. Das Gesetz stellt an Verträgen über Immobilien bestimmte besondere Erfordernisse aus, wie zum Beispiel die notarielle Beurkundung einer Auflassung. Neben den Regeln im BGB gibt es auch Nebengesetze, die zum Beispiel das Verfahren beim Eigentumsübergang an einem Grundstück festschreiben (GBO).

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