Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Sparkasse Fürstenfeldbruck aus dem Jahr 2010, wegen Belehrung "Aufsichtsbehörde"? Formularnummer 192.643.000? Fachanwalt klärt auf

Immobilienrecht Kauskauf
23.11.2018475 Mal gelesen
Sparkasse fehlerhafte Widerrufsbelehrung wegen Aufsichtsbehörde Formularnummer 192.643.000, Fachanwalt aus Stuttgart

Der Widerrufsjoker lebt nach wie vor.

Auch für Verträge, die nach dem 10.06.2016 abgeschlossen worden sind, kann nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wegen fehlerhafter Pflichtangaben zur sog. zuständigen Aufsichtsbehörde nach wie vor widerrufen werden.

Der BGH hatte im Rahmen einer Entscheidung vom  22.11.2016, XI ZR 434/15, konkret festgestellt, dass die von vielen Sparkassen verwendete Formulierung zur Aufsichtsbehörde fehlerhaft ist und die widerrufenden Kunden daher aus teuren Kreditverträgen im Rahmen des sogenannten Widerrufsjokers aussteigen können.

Es handelt sich konkret um die Fassung von Kreditverträgen mit der Formular Nr. 192.643.000.

Unten ist ein Link zum Urteil des Bundesgerichtshofes eingefügt. Kunden können sich daher selbst ein Bild davon machen, ob ihr Vertrag dem vom BGH zugrundegelegten Sachverhalt entspricht.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=77441&pos=0&anz=1

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser empfiehlt daher denjenigen Darlehensnehmern die aus teuren Kreditverträgen aussteigen und den sogenannten Widerrufsjoker geltend machen wollen, sich schnellstmöglich über die Rechtslage informieren zu lassen.

Aktuell liegen nun Rechtsanwalt Eser Darlehensverträge der Sparkasse Fürstenfeldbruck vor, die nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser den Kreditverträgen, die vom BGH entschieden worden sind, eins zu eins entsprechen.

Damit ist der Weg eröffnet für eine Rückabwicklung aus teuren Kreditverträgen.

Rechtsanwalt Eser vertritt hier bereits bundesweit zahlreiche Darlehensnehmer.

Die Erfahrung zeigt aber,  dass die Kunden sich nicht auf eigene Faust an Banken und Sparkassen wenden sollten, da sie entweder abgewimmelt oder schlimmer noch mit sehr negativen Vergleichen abgespeist werden.

Den widerrufenden Darlehensnehmer steht nämlich nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weiter hoher Nutzungsersatzanspruch für die in der Vergangenheit geleisteten Zins-und Tilgungsleistungen zu.

Dies wird nach der Beobachtung von Rechtsanwalt Eser regelmäßig von den Banken und Sparkassen  unterschlagen bzw. nicht zuerkannt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Rechtsanwalt Eser sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht außergerichtlich beraten und vertreten zu lassen, da dadurch die Chancen zu einem bestmöglichen Vergleich deutlich steigen

Für den Fall, dass die Widerrufsbelehrung/Widerrufsinformation diese fehlerhafte Angabe enthält, bestehen ausgezeichnete Chancen auf Durchsetzung der Rückabwicklung.

Kostenfreie Klärung des möglichen Anspruchs!

Interessierte Verbraucher können die Dienste der Fachanwaltskanzlei Eser bundesweit in Anspruch nehmen. Insoweit bietet die spezialisierte Anwaltskanzlei eine kostenfreie Prüfung/Klärung an, ob die verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind oder nicht!

Unsere Dienste

  1. Wir prüfen daher für Sie kostenfrei die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrages auf Fehler.
  2. Wir informieren Sie kostenfrei über die Widerrufbarkeit Ihres Vertrages und die Chancen der Durchsetzung des Widerrufs sowie die Kosten des Mandats.
  3. Dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung des Widerrufs beauftragen. Bis dahin fallen für Sie keine Kosten an!

Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtEser ist seit 14 Jahren als spezialisierter Anwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bundesweit tätig. Daneben ist er auch als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart tätig.

Weitere Informationen sowie Kontaktaufnahmemöglichkeiten auf der Homepage der Kanzlei Eser Rechtsanwälte.