Haftungsrecht

Haftungsrecht

Ein zusammengefasstes Haftungsrecht existiert nicht. Damit sind alle Rechtnormen gemeint, die eine Haftung des Schädigers für einen eingetretenen Schaden begründet. Ob zwischen den Parteien vertragliche Beziehungen bestehen, aus denen sich ein solcher Anspruch ergibt, wie z.B. im Arbeitsrecht oder aber zwischen den Beteiligten keinerlei vertragliche Beziehung besteht, gibt das Gesetz dem Geschädigten die Möglichkeit der Schadenskostenerstattung (vgl. § 823 I BGB).

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