Astragon Entertainment GmbH klagt durch Nimrod Rechtsanwälte wegen Filesharing der Software „Bus Simulator“

Astragon Entertainment GmbH klagt durch Nimrod Rechtsanwälte wegen Filesharing der Software „Bus Simulator“
03.03.2016658 Mal gelesen
Die Astragon Entertainment GmbH hat vor dem Landgericht Köln eine Klage gegen einen Nutzer der Filesharing Börse µTorrent eingereicht. Dieser hatte das Computerspiel „Bus Simulator 2012“ heruntergeladen.

Die Astragon Entertainment GmbH hatte den Nutzer der Filesharing Börse µTorrent im April 2012 für den Download bzw. Upload des "Bus Simulators 2012" abgemahnt und im August 2013 ein Erinnerungsschreiben verschickt. Danach passierte erst einmal lange nichts. Pünktlich vor der Verjährung wurde ein Mahnbescheid beantrag gegen welchen unsere Mandantschaft Widerspruch eingelegt hatte. Darauf hin wurde das Verfahren an das zuständige Gericht für die Hauptsache abgegeben. Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin fordern nun im weiteren gerichtlichen Verlauf Schadensersatz (Lizenzschaden) und Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten) aufgrund der Urheberrechtsverletzung.

Die Klage wird von den Nimrod Rechtsanwälten mit einem Verstoß gegen die ausschließlichen Nutzungsrechte aus §31 Abs.3 UrhG der Astragon Entertainment GmbH an der Software "Bus Simulator" begründet, die durch den Filesharing-Download des Beklagten verletzt wurden. So wird beim Filesharing eine Datei gleichzeitig heruntergeladen und anderen Nutzern der Börse zur Verfügung gestellt. Ein Download über eine Filesharing Börse verstößt somit regelmäßig gegen das Vervielfältigungsrecht aus §16 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus §19a UrhG.

Der Gegenstandswert des Computerspiels "Bus Simulator 2012" wird von den Nimrod Rechtsanwälten auf 30.000€ geschätzt, sodass zu dem Schadensersatzanspruch in Höhe von 510,- € Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.175,-€ kommen.

Sie haben eine Abmahnung, Mahnbescheid oder Klage der Astragon Entertainment GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte erhalten?

Die Klage der Astragon Entertainment GmbH unterstreicht, dass Abmahnungen im Urheberrecht grundsätzlich ernst zu nehmen sind. So sind Verstöße gegen das Urheberrecht häufig mit Abmahnungen verbunden und diese sind teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Sie müssen daher auf eine Abmahnung reagieren. Dabei sollten Sie sich nicht auf Ihr Rechtsgefühl verlassen, sondern Unterstützung bei einer spezialisierten Anwaltskanzlei suchen. So gilt eine unterschriebene Unterlassungserklärung zeitlich unbegrenzt und kann nicht widerrufen werden.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht spezialisiert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir vertreten seit Jahren Abgemahnte und können sie daher mit der nötigen Erfahrung beraten und unterstützen. Des Weiteren verfolgen wir die Rechtsprechung im Bereich des Filesharings, sowie in vielen weiteren Bereichen des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts. So können wir Sie außergerichtlich mit der nötigen Weitsicht beraten und Sie gleichzeitig im Fall einer Klage vor Gericht vertreten. 

  

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