Abmahnung d. Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund i.A. von Purzel Video GmbH wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke (Filme): Abmahnung vom 19.03.2009

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
25.03.20091971 Mal gelesen
 
 Mit Schreiben vom 19.03.2009 erhielten wieder Anschlussinhaber bzw Teilnehmer von Peer-to-Peer Netzwerken (P2P-Netzwerk), die angeblich "pornografische Filme"" über Internettauschbörsen heruntergeladen und gleichzeitig der Öffentlichkeit zum upload angeboten haben, von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund eine Abmahnung wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
 
In dem Schreiben heisst es wie bisher, das Gegenstand der Beauftragung von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg eine von dem Betroffenen Internetanschlussinhaber im Internet begangene Urheberrechtsverletzung durch den unberechtigten upload eines pornografischen Filmes.
 
Es wird erneut behauptet, dass die Mandantschaft von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem von dem Betroffenen verbreiteten Werk sei und habe daher unter anderem nach § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz sowie einen Auskunftsanspruch und Vernichtungsanspruch.
 
Das beauftragte Antipiracy Unternehmen habe beweissicher und gerichtsverwertbar dokumentieren können, dass der Betroffene dem P2P Netzwerk BitTorrent eine Urheberrechtsverletzung an dem genannten Werk begangen habe.
 
Es wird sodann die Filmdatei namentlich benannt, das p2p-Netzwerk, der Titel der Torent Datei, der Haswert der bereitgestellten Datei, die Uploader IP, der Provider und das Datum und die Uhrzeit.
 
Nicht genannt wird, wie viel Prozent der angeblichen Filmdatei bereits angeblich heruntergeladen bzw. bereitgestellt gewesen sein soll.
 
Sodann wird dem Betroffenen mitgeteilt, dass aufgrund der dargestellten Daten eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt wegen der unerlaubten Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Die Staatsanwaltschaft habe unter den genannten Daten über den aus der IP Adresse ersichtlichen Provider den Anschlussinhaber ermittelt.
 
Der Betroffene wird sodann aufgefordert , die beiliegende Unterlassungserklärung unter Einhaltung der gesetzten Frist abzugeben und einen Schadensersatz von pauschal 395,- € sowie Anwaltskosten in Höhe von 100,- € zu erstatten.
 
Rechtlich ist neben meinen Ausführungen meinen letzten Fachartikeln zum Thema Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg folgendes zu beachten:
 
 
  • Besonders wichtig ist, dass ggf. Folgeabmahnungen rechtlich verhindert werden. Rechtsanwalt Stefan Auffenberg bzw. dessen Auftraggeber Purzel Video GmbH machen in der Regel jeden einzelnen Filmtitel zum Gegenstand einer gesonderten Abmahnung. Bisweilen erhielten Betroffene gleich mehrere Abmahnungen durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg. Die Firma Purzel Video GmbH wird zudem auch von anderen Abmahnkanzleien vertreten. Hier drohen weitere Abmahnungen, die es zu verhindern gilt.
  • In jedem Fall empfiehlt sich daher eine sehr genaue Prüfung des Falles, um im Einzelfall eine für die Betroffenen angemessene Lösung zu erzielen. Insbesondere die Frage der Störerhaftung ist erfahrungsgemäß von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der Darlegungslast muss sehr genau vorgetragen werden, um ggf. die Störerhaftung mit Erfolg auszuschließen. Zu prüfen ist auch, ob eine vergleichsweise Einigung in Frage kommt.

    Bislang konnte der Autor für die Mandanten im Vergleichswege (falls ein Vergleich rechtlich in Frage kommt) ein sehr gutes Ergebnis in Bezug auf die Abmahnungen von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg erzielen, so dass die Sache in der Regel binnen 2 bis 3 Wochen verbindlich für die Mandanten abgeschlossen werden konnte.

    Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
    Rechtsanwalt
    *Master of Laws für Medienrecht