Verwendung eines Portrait-Fotos im Internet ohne Nutzungserlaubnis des Fotographen

Verwendung eines Portrait-Fotos im Internet ohne Nutzungserlaubnis des Fotographen
28.04.2016199 Mal gelesen
Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung eines Fotos im Internet tätig.

Hintergrund der Angelegenheit ist ein Sachverhalt, der relativ häufig vorkommt: der Mandant hatte einen Fotographen mit der Fertigung von Portrait-Fotos beauftragt. In dem zu Grunde liegenden Vertrag war jedoch keine Nutzungserlaubnis für die Veröffentlichung der Bilder im Internet erteilt worden, sondern vielmehr sogar eine Vereinbarung aufgenommen, die dies ausdrücklich untersagte. Trotzdem wollte der Mandant eines der Bilder auf seiner Internetseite nutzen und lud es als Profilbild hoch.

Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Die Abmahnung im Urheberrecht - Einführung und Erläuterung

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Eine solche Abmahnung zielt in erster Linie darauf ab, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und damit nicht unnötig Zeit oder Geld zu investieren.

Abmahnung im Urheberrecht: Die Ansprüche

Eine Abmahnung hat die Geltendmachung verschiedener Ansprüche zur Folge.

In erster Linie geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Beispielsweise gehört zu den weiteren Ansprüchen der Anspruch auf Kostenerstattung. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Weiter bestehen Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Für Betroffene ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Der Zahlungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Das gilt auch, wenn hieraus auf den ersten Blick hohe Kosten folgen mögen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftreagen. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.

Was Sie tun können

Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.

  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  • Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  • Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch

Gern stehe ich Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit zur Seite.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

 

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

 

Internet: http://internetrecht-freising.de/

E-Mail: info@internetrecht-freising.de