Abmahnung d.d. Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall i.A.v. Christian Kaiser wegen unerlaubter Verwertung der WHO´s WHO- Biografie von Harrison Ford

Abmahnung d.d. Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall i.A.v. Christian Kaiser wegen unerlaubter Verwertung der WHO´s WHO- Biografie von Harrison Ford
02.10.2015403 Mal gelesen
Die Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall vertritt die rechtlichen Interessen von Christian Kaiser und mahnt im Zuge dessen die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Who´s who- Biogarfie Harrison Fords auf einer Internetseite ab.

In der vorliegenden Abmahnung stellt die Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall zunächst klar, dass Christian Kaiser unter der Firmierung rasscass Medien Content Verlag das Biografien Lexikon Who´s Who im Internet anbietet. Die dortigen Biografien seien als Sprachwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt und Christian Kaiser sei alleiniger Inhaber der Urheberrechte.

 

Der Abgemahnte wird nun gerügt die Who´s Who Biografie Harrison Fords auf seiner Internetseite ohne die Einwilligung des Rechtsinhabers verbreitet und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

 

Die Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall fordert den Abgemahnten aus diesem Grund dazu auf, die Biografie von seiner Internetseite zu entfernen und eine beigefügte Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist zu unterzeichnen.

 

Darüber hinaus wird von dem Abgemahnten ein Schadensersatz gefordert. An dieser Stelle wird ser vor die Wahl gestellt, entweder einen Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UhrG zu zahlen, für dessen Berechnung eine Auskunft der Abgemahnten über den Nutzungszeitraum zu erteilen wäre und jeder Monat der Nutzung mit 100,00 EUR Schadensersatz veranschlagt würde. Hinzu käme bei dieser Variante der Ersatz der Kosten für die Anwaltliche Vertretung, die mit einer Summe von 887,03 EUR ausgewiesen werden.

 

Alternativ schlägt die Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall eine Pauschalzahlung in Höhe von 1.050,00 EUR vor (Lizenzgebühr und Anwaltskosten), die der Prämisse untersteht, die beigefügte Unterlassungserklärung fristgerecht einzusenden.

 

Wenn auch Sie eine Abmahnung bezüglich einer urheberrechtlichen Angelegenheit erhalten haben können Sie uns gerne kontaktieren. In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen. Die Rechtsanwälte Scharfenberg und Hämmerling vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung von Abgemahnten.

 

Grundsätzlich gilt für Sie, sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben zunächst: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht überstürzt. Jedoch sollten Sie eine Abmahnung auch nicht ignorieren und die angegebene Frist nicht verstreichen lassen. Dies kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, das weitere Kosten mit sich bringt. Schalten Sie deshalb rechtzeitig anwaltliche Hilfe ein und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten.

 

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