Inhalt der Abmahnung ist eine vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (Foto- oder Bilderklau) durch das öffentliche Zugänglichmachen im Internet. Die unerlaubte Nutzung von Fotos und Bildern bzw. Lichtbildaufnahmen haben in der Vergangenheit u.A. folgende Kanzleien abgemahnt:
Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis und der Getty Images.
Denecke . Priess & Partner im Auftrag der WENN GmbH
Schlömer & Sperl Rechtanwälte i.A.d. Frau Kristin Liepelt
In den Abmahnungen werden regelmäßig Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung sowie zum Teil Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Teilweise wird auch erst Auskunft über den Umfang der unerlaubten Nutzung verlangt um dann den Schadenersatz berechnen zu können.
Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es ratsam sich auch an einen auf dem Gebiet Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht und Ihnen dabei helfen, die gegen Sie geltend gemachten Geldbeträge zu senken.
Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.
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Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
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