Kanzlei Busch Duve mahnt Verkauf von Bushido-CDs wegen unautorisierten Samples ab

Kanzlei Busch Duve mahnt Verkauf von Bushido-CDs wegen unautorisierten Samples ab
22.01.2015952 Mal gelesen
Die Kanzlei Busch Duve Partner versendet im Auftrag der Künstlerformation „Dark Sanctuary“ sowie des italienischen Tonträgerunternehmens „Sound Cave“ Abmahnungen wegen eines Angebots von CDs im Internet. Bei den abgemahnten CDs handelt es sich um Werke des deutschen Rap-Künstlers Bushido.

Der Abgemahnte hatte über die Plattform ebay.de in gewerbsmäßigem Umfang CDs  des Künstlers angeboten und verkauft. Hierbei handelt es sich um folgende CDs:

  • Bushido "V.d.S.z.B.z." (Premium Edition) (VÖ 2006)
  • Bushido "V.d.S.z.B.z." (Platinum Edition) (VÖ 2006)
  • Nysze - "Geben & Nehmen"
  • Ersguterjunge Sampler Vol. 2 - "Vendetta" (VÖ 2006)

Bei den genannten CDs handele es sich um Urheberrecht verletzende Tonträger. Auf den Bushido-Alben seien unautorisierte Samples verwendet worden. Diese exklusiven Rechte an den Samples sollen  "Dark Sanctuary" und "Sound Cave" gehören. Die Verbreitung verletze die ausschließlichen Vertriebsrechte der Rechteinhaber.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von 1.726,60 EUR.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen dringend,  sich die Zeit für eine anwaltliche  Beratung zu nehmen  und das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte - zumeist nachteilig - vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben.

Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Rechtslage und das mögliche weitere Vorgehen.

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