Der Abgemahnte hatte über die Plattform ebay.de in gewerbsmäßigem Umfang CDs des Künstlers angeboten und verkauft. Hierbei handelt es sich um folgende CDs:
- Bushido "V.d.S.z.B.z." (Premium Edition) (VÖ 2006)
- Bushido "V.d.S.z.B.z." (Platinum Edition) (VÖ 2006)
- Nysze - "Geben & Nehmen"
- Ersguterjunge Sampler Vol. 2 - "Vendetta" (VÖ 2006)
Bei den genannten CDs handele es sich um Urheberrecht verletzende Tonträger. Auf den Bushido-Alben seien unautorisierte Samples verwendet worden. Diese exklusiven Rechte an den Samples sollen "Dark Sanctuary" und "Sound Cave" gehören. Die Verbreitung verletze die ausschließlichen Vertriebsrechte der Rechteinhaber.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von 1.726,60 EUR.
Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen dringend, sich die Zeit für eine anwaltliche Beratung zu nehmen und das Abmahnschreiben keinesfalls zu ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte - zumeist nachteilig - vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben.
Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Rechtslage und das mögliche weitere Vorgehen.
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