Einstweilige Verfügung - Adobe Systems Inc. - Photoshop - FPS Rechtsanwälte

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
17.12.2014331 Mal gelesen
Uns liegen weitere einstweilige Verfügungen vor (wir hatten bereits berichtet), welche durch die FPS Rechtsanwälte aus Frankfurt für die ADOBE Systems Incorporated erwirkt worden sind.

Eine vorherige Abmahnung haben die Mandanten nicht erhalten, so dass sie die Verfügung unerwartet erreicht hat. Die Rechteinhaberin geht sowohl wegen einer Verletzung des Markenrechts wie auch des Urheberrechts vor.

Dem Antragsgegner wird vorläufig untersagt

  • ohne Einwilligung der Adobe Systems Inc. Dritte zu veranlassen, in Deutschland das Computerprogramm "Adobe Photoshop CS6 Extended", das ausschließlich außerhalb der EU in den Verkehr gebracht wurde, zu vervielfältigen, indem bloße Seriennummern für das Computerprogramm in den Verkehr gebracht werden
  • im geschäftlichen Verkehr ohne entsprechende Zustimmung unter Verwendung der Zeichen "Adobe" und/oder "Photoshop" bloße Seriennummern für Computerprogramme der Antragstellerin, die diese ausschließlich außerhalb der EU in Verkehr gebracht hat, in Deutschland anzubieten oder sonst wie in den Verkehr zu bringen oder zu diesen Zwecken zu besitzen oder nach Deutschland einzuführen.
  • Weiter wird dem Antragsgegner gemäß des Verfügungsantrags aufgegeben, Auskunft über Art und Umfang der Handlungen zu erteilen und sämtliche streitgegenständlichen Gegenstände bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung einem Gerichtsvollzieher zur Verwahrung herauszugeben.

Keinesfalls empfehlenswert ist es, auf die einstweilige Verfügung nicht zu reagieren. Es drohen Ordnungsgeld und im schlimmsten Fall Haft.

Die Einstweilige Verfügung sollte einem Fachanwalt für Urheberrecht und /oder für gewerblichen Rechtsschutz  vorgelegt werden, welche beide jedenfalls die erforderlichen besonderen Kenntnisse auf diesem Gebiet nachgewiesen haben. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, auf eine einstweilige Verfügung zu reagieren.

 

Fachkanzlei für Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz

Wir vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten im Zusammenhang mit markenrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen. Wir bieten betroffenen Unternehmern die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Übersenden Sie uns hierfür die Abmahnung oder einstweilige Verfügung an:

 info@ra-kreuztor.de

oder via Telefax an 0251 20 86 80 50.

Wir rufen Sie dann umgehend zurück und klären Sie im Rahmen einer ersten Einschätzung über mögliche Verteidigungsstrategien auf.