In dem Schreiben der Rechtsanwälte heißt es beispielsweise, dass bei einem Kontrollbesuch in der Betriebsstätte des Abgemahnten ein Fußballspiel öffentlich wiedergegeben wurde. Die Betriebsstätte soll jedoch nach Angaben der Anwälte nicht über entsprechende Nutzungsrechte verfügen. Die öffentliche Wiedergabe soll eine Urheberrechtsverletzung darstellen, da die öffentliche Ausstrahlung nur mit einem Abonnementvertrag für Gewerbekunden gestattet sei. Dieser liege hier jedoch nicht vor.
Die Anwälte machen in der Abmahnung verschiedene Ansprüche geltend:
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Schadensersatz (Entgangene Lizenzeinnahmen) und Rechtsanwaltskosten werden mit insgesamt mehreren Tausend Euro beziffert!
Abschließend wird ausgeführt, dass die Mandantin der Kanzlei nicht an einer streitigen Auseinandersetzung interessiert sei, daher werde ein Vergleichsvorschlag unterbreitet.
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Die Abmahnung sollte zwar ernst genommen werden, jedoch ist es ratsam, diese von einem fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen. Ihr Rechtsanwalt kann eine speziell auf Ihren Einzelfall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen.
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Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
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