Abmahnung Rechtsanwälte MBSS wegen unerlaubten Nutzung von Kartenausschnitten für die Pharus-Plan

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
17.06.2014335 Mal gelesen
Abmahnung der Rechtsanwälte MBSS für die Pharus Plan wegen der unerlaubten Nutzung von Kartenausschnitten.

Die in Hamburg ansässige Rechtsanwaltskanzlei MBSS mahnt regelmäßig die unerlaubte Nutzung von Kartenausschnitten im Internet für die PHARUS-PLAN, Inhaber Rolf Bernstangel, ab. Aktuell liegt uns ein Fall vor, in dem es um eine Nutzung im privaten Bereich geht.

Folgende Ansprüche werden geltend gemacht:

a) Vollständige Beseitigung der Kartenausschnitts
b) Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklärung
c) Erstattung der Anwaltskosten
d) Zahlung einer entgangenen Lizenzgebühr ggf. Abschluss eines Lizensvertrages, zusätzlich ein Verletzungszuschlag wegen Unterlassung der Urheberrechtsnennung.
e) ggf. Auskunft über die Nutzung der Kartogarfie in anderen Medien, z.B. gedruckten Prospekten

Was ist zu beachten sollten sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Karten sind urheberrechtlich geschützt und sollten daher, soweit sie nicht gemeinfrei sind, nur mit Einwilligung des jeweiligen Verlages verwendet werden. Andernfalls drohen Abmahnungen.

Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, sollte reagiert werden, um ein kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Reduzierung von Gegenstandswerten bei Abmahnungen im privaten Bereich (vgl. § 97a Abs.2 UrhG) gilt nicht für ein Gerichtsverfahren.

Besteht kein Lizenzvertrag sollte die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erwogen werden. Hierzu sollte ein Anwalt, der auf das Urheberrecht spezialisiert ist, konsultiert werden.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin