Das Besondere beim Mahnbescheid im Unterschied zur Klage ist, dass durch das Gericht das Bestehen der geltend gemachten Forderung nicht inhaltlich geprüft wird. Deshalb ist es umso wichtiger, nicht tatenlos zu bleiben, sondern schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen zu Reagieren bzw. Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen, damit kein Vollstreckungsbescheid beantragt wird. Denn bei diesem handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, mit dem der Rechteinhaber die Zwangsvollstreckung gegen den Abgemahnten bzw. jetzigen Schuldner aus dem Mahnverfahren betreiben kann. Ist der Vollstreckungsbescheid bereits ergangen, bleibt nur noch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen, was jedoch bedeutet, dass das Verfahren direkt ohne weitere Zwischenschritte an das zuständige Gericht abgegeben wird.
In der Vergangenheit haben folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber Mahnbescheide erwirkt:
Rechtsanwälte BaumgartenBrandt für die Foresight Unlimites LLC,
Rechtsanwalt Oliver Edelmaier für die I- ON MEDIA GmbH,
Rechtsanwalt Bernd Rudolph für die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH.
Negele, Zimmel, Greuter, Beller für die LFP Video Group
Dabei werden zum Teil Forderungen von mehreren tausend Euro versucht geltend zu machen.
Dieses Verhalten der Rechteinhaber und Ihrer Anwälte zeigt deutlich, dass entgegen gut gemeinten Ratschlägen in Internetforen t in solchen Fällen die alleinige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung gerade nicht ausreicht.
Deshalb: Wenden Sie sich nach Erhalt der Abmahnung direkt an einen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt, der das Verfahren von Anfang an mit Ihnen betreut. Denn nur so bleibt Ihnen ein teures und aufwendiges Gerichtsverfahren erspart. Ihr Rechtsanwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen, die Ihre Interessen berücksichtigt und zusätzlich eine Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten.
Auch bei erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides oder einer Klage heißt es: Bewahren Sie Ruhe. Gerne überprüfen wir die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen Mahnbescheide oder Klage. Für einen kostenlosen Erstkontakt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
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