Herr Benjamin Thorn mahnt wieder ab

Herr Benjamin Thorn mahnt wieder ab
20.08.2013438 Mal gelesen
Abmahnung erhalten weil Sie ein Foto von Benjamin Thorn verwenden?

Schon mehrfach haben wir über die Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn berichtet. Erneut erreichen uns Abmahnungen, wiederum vertreten durch die pixel Law Rechtsanwälte (Rechtsanwälte Kugler, Weingärtner, Hoch und Rechtsanwältin Rosin) mit Sitz in Berlin. Abgemahnt werden wie bisher auch vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Fotografien.

 

Herr Benjamin Thorn versendet nun schon seit einem längeren Zeitraum Abmahnungen. Er ist in Landau als professioneller Fotograf tätig. Zu den abgemahnten Werken zählen u.a. die Fotos mit den Namen

 

-         Janine 350

-          Tanja 626

-          Tanja 559

-          Klaudia 014

-          Selina 830

-          Yvonne 192

 

Aktuell wird das Foto mit dem Namen "Eugen 634" abgemahnt.

 

In der Abmahnung gefordert werde die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, Schadensersatz in Höhe von 806,00 € und Abmahnkosten in Höhe von 480,20 €.

 

Wir haben bereit öfter Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der pixel Law erfolgreich verteidigt.

 

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Dann helfen wir Ihnen gerne. Die Forderungen können in der Regel enorm reduziert oder aber auch ganz abgewehrt werden.

 

Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.

Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in Urheberrecht Angelegenheiten.

Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net.