Urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Arlt bezüglich der Verwendung von Rechtstexten der Kanzlei Arlt

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
18.05.20121078 Mal gelesen
Wie uns bekannte wurde, verschickt die in Leipzig ansässige Rechtsanwaltskanzlei Arlt urheberrechtliche Abmahnungen.

Den abgemahnten Händlern wird die unberechtigte Verwendung von Rechtstexten der Kanzlei Arlt vorgeworfen.

Unter anderem werden den abgemahnten Händlern folgende Verstöße zur Last gelegt:

  • Trotz Beendigung der Mitgliedschaft beim Händlerbund sollen weiterhin die  Rechtstexte der  "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" wie auch die "Datenschutzbestimmungen" der Kanzlei Arlt verwendet worden sein.
  • Wortwörtlich sollen sowohl AGB-Bestimmungen wie auch Datenschutzerklärungen übernommen worden sein.
 

Die Rechtsanwaltskanzlei Arlt ist schwerpunktmäßig im gewerblichen Rechtsschutz tätig und erstellt unter anderem für den Händlerbund e.V. diverse Rechtstexte, wie beispielsweise Datenschutzerklärungen und AGB-Bestimmungen, die insbesondere für den Abschluss von Verträgen im Onlinehandel konzipiert worden sind.

Diese Rechtstexte stehen den Mitgliedern der Händlerbund Dienstleistungs AG & Co. KG nur für die Dauer ihrer Mitgliedschaft zur freien Verfügung.

Mit Verweis auf §2 Abs. 1 UrhG handelt es sich nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei Arlt bei den von ihnen erstellten Rechtstexten um urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk, so dass eine weitere Verwendung der Texte weder im Ganzen noch in Teilen gestattet sei. Daher besteht nach Beendigung der Mitgliedschat keinerlei Anspruch mehr auf die Nutzungsrechte an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, als auch an der Datenschutzerklärung.

Die abgemahnten Händlern werden in dem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1500 Euro sowie entstandene Rechtsanwaltskosten von 749 Euro zu entrichten, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

Dem Schreiben liegt dazu eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.

 

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