Scheidungstricks

Familie und Ehescheidung
28.06.2015472 Mal gelesen
Scheidungstricks gibt es sehr viele.

Wann spricht der Volksmund von einem Scheidungstrick ? Vielleicht dann, wenn sich der eine Ehegatte unter Ausnutzung von Gesetz und Rechtsprechung, also sozusagen legal, Vorteile gegenüber dem anderen Ehegatten verschafft.

Das Scheidungsrecht drängt sich an vielen Stellen geradezu auf für derartige Vorteile. Das hängt damit zusammen, dass im Falle einer Scheidung zahlreiche Themen unmittelbar miteinander verknüpft sind, wie ein großer Teppich aus vielen Flicken. Die Grenzen der einzelnen Bereiche gehen oft nahtlos ineinander über und überschneiden sich.

So haben wir z.B. die Schnittstelle zwischen Hausrat und Vermögen. Hausrat wird Stück für Stück in natura verteilt, beim Vermögen zählt der Zugewinn eines Ehegatten. Haben die Ehegatten z.B. wegen Schenkungen in der Ehe keinen Zugewinn erzielt, werden sie darauf aus sein, auch Kunstgegenstände als Hausrat einzustufen, um einen guten Ausgleich zu erzielen.

Das größte Feld der Scheidungstricks liegt im Vermögensbereich. Kennt ein Ehegatte das Vermögen des anderen nicht, kann er auch nicht nach dessen Verbleib im Falle einer Trennung fragen. Mindert ein Ehegatte sein Vermögen zwischen Trennung und Scheidung ohne, dass man es ihm vorwerfen könnte, geht der andere leer aus.

Unterhaltsrückstände gehören auch zum Vermögen. Laufen also in der Trennungszeit Rückstände auf Ehegattenunterhalt auf, werden sie am Scheidungsstichtag beim einen Ehegatten als Schuld und beim anderen Ehegatten als Plus gebucht. Die Folge kann sein, dass die Rückstände zwar auszugleichen sind, der zahlende Ehegatte sie aber über den Zugewinnausgleich zurückerhält: Unterhalt gespart für viele Monate.

Die Liste der Scheidungstricks kann hier beliebig fortgeschrieben werden. Wir beraten unsere Mandanten bestmöglich unter Ausnutzung sämtlicher Vorteile. Die teuerste Scheidung ist daher weiterhin die ohne Anwalt.