OLG Hamm: Ausländische Sorgerechtsentscheidung kann in Deutschland geändert werden

OLG Hamm: Ausländische Sorgerechtsentscheidung kann in Deutschland geändert werden
10.11.2014272 Mal gelesen
Mit Beschluss vom 15.09.2014 entschied das Oberlandesgericht Hamm. dass ein deutsches Familiengericht eine ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern darf (AZ.: 3 UF 109/13).

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Nach Auffassung des OLG gilt dies jedenfalls dann, wenn das Kindeswohl eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung erfordere. Das sei hier der Fall gewesen, wie ein familienpsychatrisches Gutachten bestätigt habe. Hier stammen die Mutter und ihr Sohn aus Rumänien, leben seit der Trennung der Mutter vom Vater aber in Deutschland. Der rumänische Gerichtshof sprach der Mutter mit Zustimmung des Vaters im Jahr 2006 das Recht zur "Großerziehung und Belehrung" des Sohnes zu, sprach aber weder der Mutter, noch dem Vater das Sorgerecht zu, sondern überließ beiden weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge.

Im Laufe der Zeit hatte die Mutter Schwierigkeiten mit der Erziehung des Sohnes, sodass das Jugendamt einschritt und den Sohn in seine Obhut nahm. Eine Betreuung im Haushalt der Mutter war nicht möglich, weshalb der Sohn im Jahr 2012 in eine Wohngruppe des Kinderheims aufgenommen wurde. Dort lebt er bis heute.

Das OLG Hamm bestätigte mit seinem Beschluss den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer, welches dem Vater das Sorgerecht vollständig und der Mutter teilweise entzog. Die Mutter hat im Hinblick auf die Aufenthaltsbestimmung und die Gesundheitsfürsorge des Sohnes ein teilweises Sorgerecht behalten können. Gegen den Beschluss legte die Mutter Beschwerde ein und beantragte die Übertragung des alleinigen Sorgerechts, insbesondere um ihren Sohn wieder in ihrem Haushalt aufzunehmen.

Damit blieb sie vor dem OLG erfolglos. Das OLG traf zunächst Ausführungen zu seiner internationalen Zuständigkeit, welche durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Sohnes im Inland begründet werde. Zudem bestehe eine Befugnis zur Abänderung.

Das Prozessrecht ist eine komplexe Materie, insbesondere wenn es sich um Sachverhalte mit Auslandsbezug handelt oder im Ausland bereits ein Urteil ergangen ist. Hier ist es durchaus von Vorteil, die einschlägige Rechtsprechung zu kennen. Um Ihre Rechte optimal durchzusetzen, sollten Sie frühstmöglich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

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