Berlin, 07.01.2008: Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert über das ab dem 1. Januar 2008 geltende neue Unterhaltsrecht. Von dieser Reform sind nicht nur jene Eltern betroffen, deren Partnerschaft im Jahre 2008 auseinandergeht. Auch bei "Altfällen" können die neuen Regelungen zur Anwendung kommen.
Die Reform im Überblick
- Bei einer Trennung der Eltern stehen die Unterhaltsansprüche der Kinder künftig an erster Stelle.
- Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich während der ersten drei Lebensjahre des Kindes unabhängig davon zu zahlen, ob die Mutter und der Vater verheiratet waren oder nicht.
- Eine Garantie des Lebensstandards gibt es nicht mehr. Der Unterhalt ist zeitlich und der Höhe nach begrenzt.
Alles in allem soll die Reform Partnern einer gescheiterten Ehe eine Chance auf Neugründung einer Familie geben, indem die Unterhaltsverpflichtungen für die erste Ehe so gestaltet werden, dass Geld für die neue Beziehung übrig bleibt.
Unterhaltsreform führt zur Änderung der Düsseldorfer Tabelle
Das neue Unterhaltsrecht macht auch eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle notwendig. Diese Tabelle wird in Abstimmung aller Oberlandesgerichte und des Deutschen Familiengerichtstages erstellt und regelt den Kindesunterhalt in Abhängigkeit vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des Kindes.
Gleicher Mindestunterhalt für Kinder in "Ost" und "West"
Trennungskinder erhalten künftig in den alten und neuen Bundesländern den gleichen Mindestunterhalt. Damit entfällt auch die sog. Berliner Tabelle, die nur für die Unterhaltsberechnung in den neuen Bundesländer galt. Im Durchschnitt sollen die Kinder im kommenden Jahr mehr Geld bekommen. Die Zahl der Einkommensgruppen wurde von 13 auf zehn reduziert.
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