Geteilte Reaktionen auf Reform des Sorgerechts

Geteilte Reaktionen auf Reform des Sorgerechts
04.02.2013766 Mal gelesen
Die Reform des Sorgerechts, die der Bundestag am 31. Januar beschlossen hat, stößt auf unterschiedliche Reaktionen. So richtig zufrieden ist keiner.

Das Echo auf die vom Bundestag beschlossene Reform des Sorgerechts fällt unterschiedlich aus. Wirklich zufrieden ist keiner.  Die Organisation Väteraufbruch für Kinder e.V. (VafK)  kritisiert, dass unverheiratete Väter weiterhin diskriminiert würden, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sieht besonders durch das beschleunigte, schriftliche Gerichtsverfahren zum gemeinsamen Sorgerecht unverheirateter Eltern das Kindeswohl gefährdet.

Zum Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hatte am 31. Januar 2013 das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge unverheirateter Eltern mit großer Mehrheit verabschiedet. Demnach können ledige Väter künftig auch gegen den Willen der Mutter beim Familiengericht  zulässigerweise das  gemeinsame Sorgerecht beantragen, wenn es dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Die Mutter kann innerhalb einer Frist, die frühestens 6 Wochen nach der Geburt des Kindes endet, Widerspruch gegen das gemeinsame Sorgerecht einlegen und darlegen, warum es das Wohl des Kindes gefährde.

Für den VafK geht die Reform nicht weit genug. Unverheiratete Väter blieben weiterhin Väter 2. Klasse.  Denn sie seien weiter auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen. Sobald die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt, bleibe den ledigen Vätern weiterhin nur die Klage beim Familiengericht auf das gemeinsame Sorgerecht. Außerdem sei das gemeinsame Sorgerecht erst frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes möglich. Bis dahin seien aber schon viele wichtige Entscheidungen wie z.B. die Namensgebung, die Religionszugehörigkeit oder medizinische Eingriffe gefallen.

Zur Gleichbehandlung nicht verheirateter Väter fordert der VafK eine Gesetzgebung wie sie in vielen anderen europäischen Staaten üblich ist. Dort erhalten die Väter ab Anerkennung der Vaterschaft automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind - ohne weitere Prüfung.

Ähnlich äußert sich auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Verband sieht in der Reform zwar einen Schritt in die richtige Richtung, spricht aber von einem "halbherzigem Kompromiss". Die Ungleichbehandlung von verheirateten und nicht verheirateten Vätern bleibe weiter bestehen, kritisiert der Verband. Der ISUV fordert das gemeinsame Sorgerecht ab der Anerkennung der Vaterschaft.

In eine ganz andere Richtung zielt die Kritik des Verbands alleinerziehender  Mütter und Väter (VAMV). Dessen Vorsitzende Edith Schwab spricht von einem Rückschritt für das gesamte Kindschaftsrecht. Sie kritisiert, dass beschleunigte schriftliche Gerichtsverfahren ohne Anhörung der Eltern. Dies könne nicht zum Wohl des Kindes sein. Vielmehr müsse im Einzelfall über das gemeinsame Sorgerecht entschieden werden - und zwar immer zum Wohl des Kindes. Die Prüfung des Kindeswohls sei bislang immer das Herzstück der Rechtsprechung gewesen und werde nun ausgehebelt.

Auch für Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf, geht die Reform nicht weit genug. "Für mich ist es der einfachste und plausibelste Weg, dass ab Anerkennung der Vaterschaft das gemeinsame Sorgerecht automatisch in Kraft tritt. So wie es in vielen anderen Ländern Europas längst üblich ist. Der Gerichtsweg wäre dann für eine Auflösung des gemeinsamen Sorgerechts, wenn es dem Kindeswohl entgegenstehen sollte, eine Option."

Auch die Widerspruchsfrist der Mutter sieht der Anwalt problematisch. "In diesen sechs Wochen können nicht nur eine Menge Entscheidungen ohne Mitspracherecht des Vaters fallen. Die Mutter kann diese Frist im Extremfall auch ausnutzen und beispielsweise in eine andere Stadt ziehen. Dadurch kann sich der Gerichtsstand ändern und damit weitere Verzögerungen eintreten. Der Umzug kann darüber hinaus auch dazu führen, dass die Mutter mit dem gemeinsamen Kind mehrere hundert Kilometer von dem Vater entfernt wohnt. Das macht es für ihn dann natürlich auch viel schwerer, sein Sorgerecht wahrzunehmen."

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Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
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