Pünktlich: Düsseldorfer Tabelle Stand 01.07.2007

Familie und Ehescheidung
20.06.20072108 Mal gelesen

Die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder wurden ab 01.07.2007 um ca. 1 % reduziert. Die neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts baut auf den Regelbeträgen auf, sie bilden die Beträge in der Einkommensgruppe 1.

Die neue Tabelle kann unter www.olg-duesseldorf.nrw.de  abgefragt werden. Die Tabellen über die Anrechnung des Kindergeldes sind ebenfalls enthalten.

Der Studentenunterhalt bleibt bei EUR 640. Studiengebühren sind aber in diesem Bedarf nun nicht mehr enthalten.

Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern wurde von EUR 890 leicht auf EUR 900 erhöht. Ist der Pflichtige nicht erwerbstätig, sind es weiterhin nur EUR 770.

Neu geregelt wurde der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegattenunterhalt, der nun EUR 1000 beträgt und von einer Erwerbstätigkeit nicht abhängt. 

Rechtsanwalt  Eric Schendel, Fachanwalt für Familienrecht, Mannheim