Scheidung und das liebe Geld

Familie und Ehescheidung
19.10.20101490 Mal gelesen
Wenn Eheleute sich scheiden lassen, ist dies nicht nur eine emotionale Belastung für die ganze Familie. Eine Scheidung hat auch gravierende finanzielle Auswirkungen. So soll der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs nach der Scheidung zur Hälfte auf beide Ehegatten verteil werden.

Das ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Das in die Ehe eingebrachte Vermögen bleibt im alleinigen Eigentum des jeweiligen Partners.

Nach der Trennung will man in den meisten Fällen dem anderen nur so wenig wie möglich vom gemeinsamen Ersparten überlassen. So kommt es vor, dass auch beruflich erfolgreiche Ehepartner bis zum Scheidungstermin plötzlich "verarmen". Es wird Geld an Dritte verschenkt, an der Börse verspekuliert, in der Spielbank verloren oder es werden ungewöhnlich teure Reisen gemacht. Und alles nur, um das zu teilende Guthaben zu reduzieren.

Doch diese Kreativität bei der Vermögensreduzierung wird seit dem 01.09.2009 nicht mehr belohnt. Denn seit diesem Zeitpunkt gelten neue Regeln für den Kassensturz. Bis dahin galt der Scheidungstermin als Stichtag für die Feststellung des Vermögensstandes, mit der Folge, dass zwischen dem Scheidungsantrag und dem Scheidungstermin sich noch reichliche Gelegenheiten boten, um das Vermögen zu schmälern. Doch seit dem 01.09.2009 wird bereits auf den Zeitpunkt des Scheidungsantrags abgestellt.

Rechtsanwältin Beate Wypchol, Familienrecht Gießen:

"Die Ehepartner sind verpflichtet, das Vermögen durch aussagekräftige Unterlagen zu belegen. Hat sich das Vermögen seit der Trennung bis zum Scheidungsantrag (Zustellung) übermäßig verringert, kann der Ehepartner nachfragen, wofür das Geld ausgegeben wurde. Es gibt also einen neuen vorzeitigen Auskunftsanspruch (§1379 BGB), mit dem man die Offenlegung der Vermögensverhältnisse bereits zum Zeitpunkt der Trennung verlangen kann."