Bei Schulden Erbe ausschlagen? - So erben Sie keine Schulden

Schulden Erben - Erbe Ausschlagen - Beratung beim Rechtsanwalt
19.08.2021272 Mal gelesen
Sie erfahren nach Übernahme des Nachlasses, dass Sie keine Geldanlagen, sondern Schulden geerbt haben? Dann wäre es für Sie ratsam das Erbe auszuschlagen.

Erbe ausschlagen bei Schulden

Sie erfahren nach Übernahme des Nachlasses, dass Sie keine Geldanlagen, sondern Schulden geerbt haben? Dann wäre es für Sie ratsam das Erbe auszuschlagen.

 

Wann macht es Sinn, ein Erbe auszuschlagen?

Ein Erbe auszuschlagen macht bei den vier folgenden Punkten Sinn:

Nachlass überschuldet:

Bevor Sie erben, sollte der Nachlass begutachtet werden. In den meisten Fällen fällt Ihnen frühzeitig auf, wenn das Erbe mehr aus Schulden als aus Gewinn besteht. Dementsprechend ist es natürlich empfehlenswert, das Erbe auszuschlagen.

 

Sanierungsbedürftige Immobilie:

Wenn Sie eine alte Immobilie vererbt bekommen, müssen Sie auf Ihre Ausgaben achten. Oftmals sind solche Immobilien mit sehr hohen Renovierungsarbeiten verbunden, die den finanziellen Rahmen sprengen können. Dementsprechend ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen. 

 

Erbe ist verschuldet:

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie als Erbe schon vorher verschuldet sind. Dann werden die Geldanlagen nicht an Sie vererbt, sondern an Ihre Gläubiger. Wenn Sie das Erbe ausschlagen, bekommt der Nächste in der Erbreihenfolge das Erbe und nicht Ihre Gläubiger. Allerdings kann ein solches Erbe auch oft ein Neuanfang sein, wenn das Erbe die Schulden übersteigt.

 

Erbe ist in der Privatinsolvenz:

Sind Sie als Erbe in der Privatinsolvenz, fällt eine Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode zur Hälfte an den Insolvenzverwalter. Auch hier ist es empfehlenswert, das Erbe auszuschlagen.

 

Wie lange dauert die Frist und welche Kosten fallen an?

Die Entscheidung, ob das Erbe ausgeschlagen werden soll, muss schnell gefällt werden. Es bleibt Ihnen nämlich nur eine Sechs-Wochen-Frist. Wird diese verstrichen, gilt das Erbe als angenommen.

 

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, kommen Gebühren beim Nachlassgericht von 30 Euro auf Sie zu. Teurer wird es jedoch, wenn Sie ein für Sie positives Erbe ausschlagen sollten. In diesem Fall berechnet sich die Gebühr aus dem Nachlasswert.

 

Kann ich ein angenommenes Erbe nachträglich ablehnen?

Grundsätzlich kann man ein Erbe nicht nachträglich ablehnen. Jedoch gibt es gewisse Ausnahmen, indem dies doch möglich ist. In gewissen Fällen werden nach Annahme der Erbschaft Tatsachen aufgedeckt, die eine Ablehnung rechtfertigen. Wie z. B., wenn Sie nichts von einem hohen Kredit des Erblassers wussten.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre die Anfechtung der Sechs-Wochen-Frist, weil Sie diese entweder nicht kannten oder von einer längeren Frist ausgegangen sind. Hierbei wird in den meisten Fällen ein Anwalt benötigt, um wirksam vor dem Nachlassgericht anzufechten.

 

Suchen Sie einen Anwalt um Ihr erbe auszuschlagen?

Sie möchten Ihr Erbe ausschlagen oder haben die Sechs-Wochen-Frist verstreichen lassen und möchten Ihre Möglichkeiten, wie Sie dagegen vorgehen können, aufgezeigt bekommen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen.

 

Quellen:

-https://www.finanztip.de/erbausschlagung/

-https://www.test.de/Erbschaft-ausschlagen-Was-tun-wenn-das-Erbe-Schulden-bringt-5308924-0/