Die größten Irrtümer über Ehe und Scheidung

Eherecht
03.06.2019139 Mal gelesen
Jährlich werden in Deutschland mehr als 150.000 Ehen geschieden. Bei einer solch hohen Zahl ist es durchaus verwunderlich, dass rund um das Scheidungsverfahren seit jeher zahlreiche Irrtümer kursieren, die sich hartnäckig halten.

Wir klären diese Irrtümer auf und zeigen, worauf Sie im Falle einer Scheidung besonders Acht geben sollten.

Irrtum  1: "Ohne Zustimmung des anderen Ehepartners kann man sich nicht scheiden lassen."

Richtig ist: Die Entscheidung über den Antrag einer Ehescheidung hängt nicht von der Zustimmung des Ehepartners ab. Juristisch gesehen ist der Ehescheidungsantrag eine Willenserklärung, die von einem der beiden Ehepartner abgegeben wird. Der Antrag muss überzeugende Gründe für eine Ehescheidung enthalten und beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dabei spielt der Wille des anderen Ehepartners zunächst keine Rolle - eine entsprechende Scheidung kann auch gegen den Willen des Ehepartners durchgeführt werden. Wichtig ist bei der Antragsstellung auf Ehescheidung die korrekte Einhaltung des Trennungsjahres. Grundsätzlich gilt nämlich: Erst wenn die Eheleute mindestens ein Jahr dauerhaft voneinander getrennt gelebt haben, kann eine Ehe geschieden werden.

Irrtum  2: "Wir lassen uns einvernehmlich scheiden - das geht auch ohne Anwalt."

Richtig ist: Das Familienrecht schreibt in Deutschland bei Scheidungen den so genannten Anwaltszwang vor. Mindestens der Partner, der den Scheidungsantrag einreicht, muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der seine rechtlichen Interessen im Scheidungsprozess vertritt. Das gilt auch bei einer einvernehmlichen Scheidung.

Wer Kosten sparen will, sollte sich mit seinem Ehepartner nach dem Ablauf des Trennungsjahres darauf einigen, lediglich einen Anwalt zu beauftragen. Eine Ersparnis an Aufwand und Zeit kann man bei einer einvernehmlichen Scheidung außerdem erzielen, indem man den Scheidungsantrag im Internet einreicht: Zahlreiche Portale wie z.B. www.internetscheidung.de bieten heutzutage die Möglichkeit, einen Scheidungsantrag unkompliziert, kostengünstig und schnell online zu stellen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Rechtsanwalt, der die Scheidung bearbeiten soll, Fachanwalt für Familienrecht ist und somit nachweislich über das erforderliche Wissen und die nötige Erfahrung verfügt, um Ihre Scheidung kompetent und rechtssicher durchführen zu können.

Irrtum 3: "Meine Ehepartnerin bekommt von mir höchstens für drei Jahre nachehelichen Unterhalt."

Richtig ist: Der sogenannte nacheheliche Unterhalt hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann grundsätzlich von jedem Ehepartner beansprucht werden, der nach der Scheidung nicht mehr in der Lage ist, sich selbstständig zu versorgen.

Die Dauer und die Details dieses Unterhaltsanspruchs gegen den Ex-Ehepartner müssen laut Rechtsprechung in jedem Einzelfall individuell geklärt werden. Wichtige Anhaltspunkte zur Beurteilung eines Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt sind das Einkommen beider Eheleute, ehebedingte Nachteile, die Betreuungssituation eines gemeinsamen Kindes und die konkreten Umstände der Gestaltung der Ehe.

Tipp: Vielen Geschiedenen ist nach einer Scheidung häufig nicht bewusst, dass sie womöglich einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegen den Ex-Ehepartner haben und fordern das ihnen zustehende Geld nicht ein. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihnen ein solcher Anspruch zusteht, lassen Sie dies möglichst durch einen Scheidungsanwalt detailliert überprüfen.

Irrtum 4: "Im Falle einer Scheidung muss alles aufgeteilt werden."

Richtig ist: Wer in Deutschland eine Ehe schließt, tritt automatisch in den so genannten "Güterstand der Zugewinngemeinschaft" ein. Das bedeutet grundsätzlich, dass innerhalb der Ehe erwirtschaftete Vermögenswerte dem Ehepartner gehören, der sie auch hinzugewonnen hat. Bei einer Scheidung wird das innerhalb der Ehe hinzugewonnene Vermögen beider Ehepartner im Rahmen eines Zugewinnausgleichs gerecht aufgeteilt.

Wichtig ist: Nicht das gesamte Vermögen wird ausgeglichen, sondern nur der Zuwachs des Vermögens nach der Eheschließung. Was vor der Heirat im Eigentum eines Ehegatten stand, bleibt ihm auch nach einer Scheidung erhalten. Gleiches gilt für Schenkungen und Erbschaften, die ein Ehegatte während der Ehe erhalten hat.

Erfahrener Anwalt im Scheidungsverfahren ratsam

Eine Scheidung ist für die allermeisten eine schwierige Situation und ein emotionaler Lebenseinschnitt. Gerade deshalb ist es wichtig, sich Hilfe von einem Fachanwalt dazu zu holen, der Betroffenen in dieser Lage alle wichtigen juristischen Aufgaben abnimmt und die Interessen bestmöglich durchsetzt. Eine juristisch saubere und sichere Abwicklung der Scheidung und aller damit verbundenen Aspekte bietet die Grundlage dafür, dass die geschiedenen Ehepartner unbeschwert in einen neuen Lebensabschnitt einsteigen können.

 

Andreas Jäger

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht