Schadensersatz wegen verspäteter Beamtenbeförderung bei der Telekom AG
135 Aufrufe
Eine verzögerte Beförderung im Anschluss an einen Konkurrentenrechtsstreit kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Dienstherrn begründen.
Beamtenrecht: Begründungsmängel bei dienstlichen Beurteilungen
269 Aufrufe
Abweichungsbegründung beim sogenannten Quervergleich durch den Endbeurteiler
Weitere Krankschreibung bei festgestellter Dienstunfähigkeit nicht notwendig
784 Aufrufe
Die Vorlage von Dienstunfähigkeitsbescheinigungen durch den behandelnden Arzt ist nicht notwendig, wenn die Dienstunfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt worden ist.
Beamtenrecht - Vorübergehende Dienstunfähigkeit - Disziplinarverfahren wegen andauernder Erkrankung?
2415 Aufrufe
Was ist zu tun, wenn der Amtsarzt die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb einer bestimmten Frist prognostiziert, danach jedoch weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt und der Dienstvorgesetzte dies nicht akzeptiert, sondern bei Nichterscheinen mit disziplinarischen Schritten droht?
Überprüfung der Dienstfähigkeit – Zurruhesetzung
1265 Aufrufe
Muss ein Beamter für eine amtsärztliche Untersuchung seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
Telekom-Beamte: Konkurrentenklage und anschließende Beförderung
870 Aufrufe
Eine Konkurrentenklage kann die Beförderung eines Konkurrenten verhindern, aber nicht die eigene Beförderung durchsetzen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Überprüfung der Dienstfähigkeit - Aussagekraft des Gutachtens
628 Aufrufe
Eine Zurruhesetzung muss auf ein aussagekräftiges Gutachten gestützt werden. Der Dienstherr muss zuvor nach anderen Verwendungsmöglichkeiten suchen.
Geltendmachung von verfassungsmäßiger Alimentation: Zum Jahresende droht Verlust von Ansprüchen
321 Aufrufe
Ansprüche auf verfassungsgemäße Alimentation müssen grundsätzlich in dem Jahr geltend gemacht werden, für das eine höhere Alimentation begehrt wird. Sie verjähren in drei Jahren.
Berliner Besoldung von Beamten und Richtern ist verfasssungswidrig
150 Aufrufe
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Pilotverfahren entschieden, dass die Berliner Besoldung von Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 – A 12 und bei Richtern in den Besoldungsgruppen R 1 – R 3 zu niedrig bemessen ist und gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation verstösst.
Zurruhesetzung eines Lehrers ist rechtswidrig, wenn der Dienstherr seiner Suchpflicht nach einer anderweitigen Verwendung nicht nachgekommen ist.
231 Aufrufe
Das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg hat entschieden, dass die Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand rechtswidrig ist, wenn der Dienstherr seiner Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung nicht vor der letzten Behördenentscheidung hinreichend nachgekommen ist.