Beamtenrecht

Beamtenrecht

Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht eines Teiles der natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes. Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts. Das Beamtenrecht ist bindend. Eine individuelle Abweichung ist nicht möglich. Begründungen, Änderungen oder Beendigungen sind nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten durchzuführen. Sollte das Beamtenrecht im Verfahrensrecht Lücken aufweisen, dann kann hier auf das VwVfG zurückgegriffen werden.  

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