Amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg
Im April 2021 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg durch das Personalamt ein als Bescheid gekennzeichnetes Schreiben an zahlreiche Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg versendet.
- Gegenstand: Amtsangemessene Alimentation
Gegenstand dieses Schreibens ist die amtsangemessene Alimentation der Beamten. Alimentation bezeichnet dabei die Gegenleistung der Dienstherrin für die Dienste seiner Beamten. Die Alimentation ist dabei als Gegenstück zu Gehaltszahlungen von privatrechtlichen Arbeitgebern zu betrachten.
Die Alimentation muss darüber hinaus auch amtsangemessen sein. Amtsangemessene Alimentation bedeutet, dass die Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums entsprechen muss.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die Alimentation zahlreicher Beamtengruppen verfassungswidrig zu niedrig und damit nicht amtsangemessen war.
Für die Freie und Hansestadt Hamburg liegt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bislang noch nicht vor. Für eine nicht amtsangemessene Alimentation auch in Hamburg lassen sich aber einige Argumente aufführen. Auch das Verwaltungsgericht Hamburg hält die Besoldung in bestimmten Besoldungsgruppen für zu niedrig und hat die Verfahren ausgesetzt, damit das Bundesverfassungsgericht abschließend hierüber entscheiden kann.
- Verhalten des Personalamts
Das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg hat nunmehr zahlreiche Schreiben an seine Beamten versandt, in welchen es sich weigert, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Die Argumente des Personalamtes sind sehr angreifbar. Die Beweggründe, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet werden soll, sind offenkundig. Die Freie und Hansestadt Hamburg möchte erreichen, dass viele Beamtinnen und Beamte auf eine Anfechtung der Bescheide verzichten, sodass diese bestandskräftig werden. Diesen Beamtinnen und Beamten würde eine spätere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dann nicht mehr helfen.
Über weitere streitige Rechtsfragen (z.B. rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche) beraten wir gerne.
- Was für Möglichkeiten stehen Ihnen jetzt zur Verfügung?
Um die Ansprüche zu erhalten ist es zwingend erforderlich, innerhalb der Widerspruchsfrist, die Mitte Mai 2021 ablaufen würde, gegen die Entscheidung Widerspruch zu erheben.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne auch hinsichtlich der notwendigen Argumentation gegenüber den Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg.
Dabei können Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Beamtenrecht profitieren.
Wir sorgen dafür, dass Sie nicht über juristische Fallstricke stolpern!
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